Brandenburg: Hunde getötet – Freispruch
Gericht stellte Verfahren gegen ehemaligen Amtsleiter ein
Wustermark. Weil er 1998 zwei Kampfhunde einschläfern ließ, musste sich gestern der frühere Amtsleiter von Wustermark vor dem Verwaltungsgericht Potsdam verantworten. Er hatte die Tötung der StaffordshireTerrier angeordnet, nachdem sie mehrere Passanten angefallen und schwer verletzt hatten. Die Halterin ließ die Tiere immer wieder von ihrem Grundstück entkommen – obwohl sie die Auflage erhielt, einen ausbruchsicheren Zaun zu bauen. Nachdem die Tiere als besonders aggressiv eingeschätzt wurden, ordnete der Amtsleiter die Einschläferung an – dagegen klagte die Frau.
Das Gericht stellte das Verfahren ein. Die Klägerin darf außerdem fünf Jahre lang keine gefährlichen Hunde mehr halten. das
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