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Justiz: Lange Haftstrafen im Obdachlosen-Mordprozess

Wegen der Tötung eines Obdachlosen in Forst müssen zwei Männer jeweils für zehn Jahre hinter Gitter. Trotz der Grausamkeit der Tat fehlten dem Gericht wesentliche Mordmerkmale.

Cottbus - Das Landgericht Cottbus wertete die Tat der 36 und 47 Jahre Angeklagten aus Cottbus und Forst als Totschlag. "Die Angeklagten haben die Tat gemeinsam geplant und ausgeführt", sagte der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer, Roland Bernhards, in seiner Urteilsbegründung. Dabei sei es unerheblich gewesen, wer dem Opfer die einzelnen Verletzungen zugefügt hat.

Beide Männer, die sich bei der Verbüßung von Haftstrafen in der JVA Cottbus angefreundet hatten, hätten in einer Art Selbstjustiz gehandelt. Beide seien davon ausgegangen, dass der minderjährige Sohn eines der Angeklagten von dem späteren Opfer sexuell missbraucht worden ist. Fotos hätten bestätigt, dass der Obdachlose den Sohn kannte und nach eigener Aussage auch "etwas mit ihm gemacht" habe, sagte der Vorsitzende.

Opfer wurde verstümmelt

Unter dem Versprechen von Alkohol hätten die beiden Angeklagten den 55-jährigen Obdachlosen in eine Wohnung am Bahnhof Forst gelockt. Hier wollte man ihm eine "Abreibung" verpassen. Zunächst schlug einer der Angeklagten den Obdachlosen mit einer Feuerzeugpistole gegen den Kopf und schnitt ihm dann das rechte Ohr ab. Der zweite Angeklagte fotografierte alles, wie auch dann die zweite Phase des Tatgeschehens. Hierbei wurde der Obdachlose mit Stichen in Bauch, Herz und Brust tödlich verletzt. Danach versuchten die Angeklagten, dem bereits toten Opfer den Kopf abzutrennen und das Herz aus der Brust zu schneiden. Einer der Angeklagten habe dem Toten dann auch noch den Penis abgeschnitten.

Bei dem blutigen Gemetzel waren die beiden Täter erheblich angetrunken. Bei ihrer Festnahme wurden Alkoholwerte zwischen zwei und vier Promille festgestellt. Eine Affekthandlung schloss das Gericht aus. Nach der rechtlichen Einordnung sei die Tat als Totschlag zu werten, weil wesentliche Mordmerkmale fehlten, sagte der Vorsitzende.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen Urteil anfechten

Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil Revision einlegen. Sie hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für beide Angeklagte wegen Mordes gefordert. Die Indizien sprächen für Mord, besonders wegen der einstündigen Unterbrechung des Tatgeschehens, sagte Staatsanwalt Hubert Mache.

Auch die Verteidiger wollen das Urteil anfechten. Der Berliner Anwalt Steffen Kalauch sieht für den 36-jährigen Cottbuser Angeklagten das Strafmass entschieden zu hoch. "Mein Mandant habe lediglich die 34 Fotos bei der Tat gemacht", sagte der Verteidiger. Für eine unmittelbare Tatbeteiligung fehlten die Beweise.

Der Verteidiger des Forster Angeklagten sagte: "Das Gericht hat sich nicht eindeutig zur verminderten Schuldfähigkeit wegen des erheblichen Alkoholwertes meines Mandanten positioniert und auch eine Affekthandlung nicht gänzlich ausgeschlossen." Für ihn liege der Strafrahmen für beide Minderungen bei sieben Jahren und sechs Monaten. Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten bleiben in Kraft. (tso/ddp)

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