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Brandenburg: Kein öffentliches Amt für Edwin Zimmermann

Im Prozess gegen Ex-Agrarminister fordert der Staatsanwalt außerdem Bewährungs- und Geldstrafe

Potsdam. Im Untreueprozess gegen Brandenburgs früheren Agrarminister Edwin Zimmermann (SPD) hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Rolf Roggenbruck forderte am Mittwoch vor dem Potsdamer Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Außerdem soll Zimmermann, dem die Veruntreuung von rund 250000 Euro an Fördergeldern vorgeworfen wird, eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen und über einen Zeitraum von drei Jahren kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

Für Zimmermanns einstigen Büroleiter Joachim Domeratzky forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. Beide Angeklagte hätten den Tatbestand des Subventionsbetruges und der Untreue in besonders schwerem Fall erfüllt, betonte Roggenbruck. Die beiden Männer müssen sich für die öffentliche Förderung einer Schaubäckerei auf Zimmermanns Familienhof verantworten. Dabei sollen Dokumente manipuliert worden sein. Einen Freispruch des Landgerichts vom Februar 2002 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Am Nachmittag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Das Urteil soll nach den bisherigen Planungen am 18. Februar gesprochen werden. dpa

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