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Brandenburg: Klagewelle gegen Gemeindereform

Eine Flut kommunaler Verfassungsbeschwerden befürchtet das Landesverfassungsgericht. Gemeinden laufen gegen wesentliche Teile des im Frühjahr beschlossenen Gemeindereformgesetzes Sturm, weil sie die kommunale Selbstverwaltung angetastet sehen.

Eine Flut kommunaler Verfassungsbeschwerden befürchtet das Landesverfassungsgericht. Gemeinden laufen gegen wesentliche Teile des im Frühjahr beschlossenen Gemeindereformgesetzes Sturm, weil sie die kommunale Selbstverwaltung angetastet sehen. Nach Angaben von Präsident Peter Macke ist bereits ein Dutzend solcher Verfahren anhängig. Mit einer neuen Klagewelle rechnet Macke, wenn es 2002 zu den angedrohten Zwangs-Zusammenschlüssen im Zuge der Bildung von Großgemeinden kommen sollte. Ob dadurch die 2003 stattfinde Kommunalwahl beeinträchtigt werde, wollte Macke nicht sagen. Er betonte jedoch, dass sich das Verfassungsgericht durch Wahltermine nicht unter Druck setzen lassen werde. Es handele sich um "schwierige Entscheidungen".

Laut Macke richtet sich der größte Teil der vorliegenden Beschwerden gegen die Übertragung der Zuständigkeit der Flächennutzungsplanung von den Gemeinden an die Ämter. Ein weiterer Klagepunkt bezieht sich darauf, dass Ortsteile durch Änderung der Hauptsatzung jederzeit wieder beseitigt werden können. Wie Macke erläuterte, befürchten bisher selbstständige Gemeinden, nach ihrer Eingliederung in eine Großgemeinde irgendwann auch noch den Status eines Ortsteils zu verlieren. Auch die "Kopf-Prämien", die das Innenministerium für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse zahlt, werden das Verfassungsgericht beschäftigen: Gemeinden, die ihre Eigenständigkeit bewahren wollen, sehen darin eine finanzielle Benachteilung: Denn das Geld für die Prämien kommt aus dem Topf der allgemeinen Zuweisungen.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hält es für verfehlt, von einer Klagewelle gegen die Reform zu sprechen. Die Gemeindestrukturreform verlaufe im Großen und Ganzen problemlos. Zu Klagen bei Gebietsreformen komme es in allen Ländern. Ende des Jahres werde es in Brandenburg als Folge der freiwilligen Zusammenschlüsse wahrscheinlich schon unter 1000 Gemeinden geben. Anfang des Jahres seien es hingegen noch fast 1500 gewesen. Dies sei ein großer Erfolg. Brandenburgs Verfassungsgericht gehört nach Angaben des Präsidenten zu den bundesweit am stärksten in Anspruch genommenen.

Michael Mara

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