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Brandenburg: Klagewelle: Justizminister will gegensteuern

Die Brandenburger sind besonders klagefreudig. Die Folgen: eine hohe Belastung der Gerichte, verbunden mit einer überlangen Verfahrensdauer und hohen Kosten für das Land.

Die Brandenburger sind besonders klagefreudig. Die Folgen: eine hohe Belastung der Gerichte, verbunden mit einer überlangen Verfahrensdauer und hohen Kosten für das Land. Im Auftrag der Landesregierung hat Justizminister Kurt Schelter jetzt "Maßnahmen zur Senkung der Klagehäufigkeit" vorgeschlagen, für die das Kabinett heute grünes Licht geben soll. Dazu zählen eine obligatorische Streitschlichtung in Bagatellsachen sowie eine eigenständige Widerspruchsbehörde. Davon abgesehen sollen die Behörden für eine größere Akzeptanz ihrer Entscheidungen beim Bürger sorgen, der Hauptursache für die Klagewelle bei den Verwaltungsgerichten.

Laut Schelters Kabinettsvorlage liegt die Zahl der bei den Gerichten eingehenden Klagen weit über Bundesdurchschnitt. Zum Beispiel ist bei den ordentlichen Gerichten (Amts- und Landgerichten) die Klagehäufigkeit pro Einwohner im Vergleich zu anderen Flächenländern - trotz eines leichten Rückgangs - immer noch am höchsten (1998 standen rund 32 Eingängen je 100 000 Einwohner in Brandenburg weniger als 28 in Thüringen und Sachsen-Anhalt gegenüber). Dramatisch ist die Lage an den Verwaltungsgerichten, wo sich die Zahl der Verfahren in den letzten Jahren mehr als verdoppelt hat. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist auf 20 Monate gestiegen.

Der Vorlage zufolge liegen die Eingangszahlen pro Richter um 20 Prozent und die Bestände pro Richter um 60 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Brandenburg hält damit bundesweit (ohne Stadtstaaten) den Rekord. Bei den Sozialgerichten hat die Zahl der Neuzugänge in den letzten Jahren um 20 Prozent zugenommen, die Belastung eines Richters liegt weit über dem Bundesdurchschnitt.

Schelters Strategie zielt darauf ab, Konflikte möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu lösen, das heißt überflüssige gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Sein Haus hat der Vorlage zufolge bereits den Entwurf eines Gesetzes für ein erweitertes Schlichtungsrecht in Brandenburg erarbeitet. Danach soll entsprechend neuer Bundesregelungen bei bestimmten Bagatell-Streitigkeiten vor jeder Klage ein Einigungsversuch vor einer Gütestelle zwingend vorgeschrieben werden. Hauptproblem sind allerdings die Verwaltungsgerichte: Laut Kabinettsvorlage geht die hohe Zahl der Eingänge nicht in erster Linie auf fehlerhafte Behördenentscheidungen zurück, sondern darauf, dass die Kläger überwiegend nicht bereit seien, die getroffenen Entscheidungen zu akzeptieren. Ungeachtet dessen gebe es jedoch Mängel und Fehler formeller und sachlicher Art bei Entscheidungen, die auch auf "Unkenntnis prozessualer Grundbegriffe und Zusammenhänge" zurückzuführen seien.

Schelter fordert deshalb Schrittte, um die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen zu erhöhen: Mündliche Anhörung (auch bei Widerspruchsverfahren), bürgerfreundlicher Umgang der Behörden, überzeugende Begründung von Entscheidungen. Über Widersprüche sollten nicht dieselben Personen entscheiden, die den Ausgangsbescheid unterzeichnet hätten. Außerdem wird laut Kabinettsvorlage die Einrichtung einer eigenständigen zentralen Widerspruchsbehörde erwogen. Geprüft werden soll auch, ob typische Mängel abgestellt werden können: Die Fehlerquote ist nach der Vorlage beim Abgabenrecht (Steuern, Gebühren, Beiträge) mit fast 27 Prozent, beim Asylrecht (22 Prozent) und bei offenen Vermögensfragen (18 Prozent) besonders hoch. Weniger Klagen verspricht sich Schelter auch von klareren gesetzlichen Regelungen sowie der Einführung eines Gerichtskostenvorschusses.

Michael Mara

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