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Brandenburg: LER-Kompromiss: Landesregierung wartet und hofft

Im Streit um das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) setzt die Landesregierung weiter auf eine außergerichtliche Einigung der Beteiligten. Justizminister Kurt Schelter (CDU) sagte, er halte "eine einvernehmliche Regelung weiter für sehr wahrscheinlich" - trotz der überraschenden Ablehnung des vom Bundesverfassungsgericht unterbreiteten Kompromissvorschlages durch mehrere evangelische Eltern.

Im Streit um das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) setzt die Landesregierung weiter auf eine außergerichtliche Einigung der Beteiligten. Justizminister Kurt Schelter (CDU) sagte, er halte "eine einvernehmliche Regelung weiter für sehr wahrscheinlich" - trotz der überraschenden Ablehnung des vom Bundesverfassungsgericht unterbreiteten Kompromissvorschlages durch mehrere evangelische Eltern. Schelter gründet seinen Optimismus darauf, dass "die Hauptbeteiligten, - die beiden Kirchen, der brandenburgische Landtag und die Landesregierung - auf der Basis des Vergleichsvorschlages zu einer Einigung kommen wollen."

Die Karlsruher Richter hatten angeregt, in Brandenburg auch künftig LER als einziges weltanschauliches Pflichtfach anzubieten. Zugleich solle aber der Religionsunterricht aufgewertet und besser in den Lehrplan eingebunden werden. Bisher werden Religionsstunden oft nur im Anschluss an die regulären Schultage angeboten.

Regierungssprecher Erhard Thomas bestätigte gestern, dass die Landesregierung weiter den Kompromissvorschlag der Verfassungsrichter favorisiere. Neue Gesprächeseien vorläufig nicht geplant: "Das Thema liegt jetzt weniger in unseren Händen, sondern spielt sich eher zwischen Kirchen, Eltern und Karlsruhe ab."

In der Leitung der evangelischen Kirche hieß es, man sei zu weiteren "klärenden Gesprächen" mit den evangelischen Eltern bereit. Die Initiative dazu müsse aber von den Eltern selbst kommen, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, Reinhard Lampe. Die Landeskirche versuche nicht, "jemanden herumzukriegen". Einer der Elternvertreter, Detlef Dreke, hatte der Kirche vorgeworfen, sie habe die Interessen der Eltern vernachlässigt und Gespräche mit ihnen bisher nur als "Alibiveranstaltung" betrachtet.

Während drei der insgesamt sieben klagenden Familien den Vergleichsvorschlag ablehnen, weil sie auf Religionsunterricht als ordentlichem Unterrichtsfach bestehen, hofft der Humanistische Verband aus anderen Gründen auf ein Urteil: "LER hat nur dann eine tragfähige Grundlage, wenn es durch eine Gerichtsentscheidung aus Karlsruhe untermauert ist", sagte Norbert Kunz, Vorsitzender des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg. Die prinzipielle Anerkennung des LER-Modells durch das Bundesverfassungsgericht sei "ein Riesenerfolg für Brandenburg". Nun hoffe er auf ein Urteil, dass inhaltlich etwa dem Kompromissvorschlag entspreche.

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