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Brandenburg: Ministerin Blechinger in der Kritik

Sie soll eine Journalistin verunglimpft haben

Potsdam - Der Deutsche Journalistenverband hat Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) einen „Eingriff in die Pressefreiheit“ und „Behinderung von Journalisten“ vorgeworfen. „Bewertungen über Journalisten gehören nicht in Ministeriumsvermerke“, kritisierte DJV-Bundessprecher Henrik Zörner am Freitag. Der PDS-Oppositionspolitiker Stephan Sarrach sprach vom „ersten handfesten Skandal Blechingers“. Kritik übte auch der Koalitionspartner. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Ralf Holzschuher legte der Ministerin nahe, sich bei der RBB-Journalistin Gabi Probst zu entschuldigen, weil diese in öffentlichen Äußerungen Blechingers und einem Vermerk des Justizministeriums verunglimpft worden sei.

Hintergrund der Vorwürfe: Probst, die 2004 schwere Missstände in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel um prügelnde und korrupte Beamte aufgedeckt hatte, war vom Justizministerium 2005 der Besuch eines Insassen der JVA verwehrt worden. Begründung: Dies schade dem Vollzugsziel. Dagegen nährt jetzt ein vom PDS-Landtagsabgeordneten Stefan Sarrach publik gemachter Vermerk des Justizministeriums den Verdacht, dass kritische Berichterstattung verhindert werden sollte: In dem Vermerk vom 5.Juli 2005 wird der Besuch von PDS-Abgeordneten in der JVA mit einer aufschlussreichen Begründung genehmigt. Dieser sei, so heißt es wörtlich, „anders zu beurteilen als jener der Redakteurin Probst, die schon von Berufs wegen und nach ihrem eigenen Selbstverständnis die möglichst sensationsträchtige Medienberichterstattung anstrebt.“

Blechinger kannte das Papier mit der brisanten Passage über die Journalistin, die für ihre Aufdeckung der Missstände in Brandenburger Haftanstalten 2005 den Medienpreis des Deutschen Anwaltsvereins erhielt. Zitat: „Der Vermerk hat am 8.Juli 2005 dem Staatssekretär und am 10.Juli 2005 der Ministerin vorgelegen.“ Im RBB-Fernsehen verteidigte die Ministerin am Donnerstagabend das Vorgehen: „Es geht hier um eine bestimmte Journalistin und nicht um die allgemeine Pressefreiheit“, sagte Blechinger.

„Es steht einer Justizministerin nicht an, öffentliches Journalisten-Ranking vorzunehmen“, sagte DJV-Sprecher Zörner. „Das grenzt an Verleumdung“, meinte der SPD–Abgeordnete Ralf Holzschuher. Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses Sven Petke hielt entgegen: „Rein rechtlich ist die Praxis in Ordnung.“

Das Justizministerium versucht mittlerweile die Wogen zu glätten: Einige Formulierungen im Vermerk und im Interview der Ministerin seien „unglücklich“, so ein Sprecher. Das Ministerium wolle in keiner Weise Berichterstattung zensieren. So würden in der Regel keine Besuche von Journalisten bei Gefangenen verwehrt. Dieser Fall sei eine Ausnahme gewesen, weil der Gefangene als schwierig gilt. Brandenburgs Justiz war bereits Anfang 2006 wegen Eingriffen in die Pressefreiheit mit der „Cicero-Affäre“ – der Durchsuchung von Redaktionsräumen des Magazins in Potsdam – bundesweit in die Schlagzeilen geraten. thm

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