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Brandenburg: Missbrauch im Jugendklub

Sozialarbeiter hat sich an Jungen vergangen: Staatsanwalt fordert acht Jahre Haft

Berlin - Trotz einer Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern war es dem Spandauer Michael W. gelungen, in die Jugendarbeit zurückzukehren. Ein Vorgang, der kaum nachzuvollziehen ist. Und es ging nicht gut. Als Leiter des Jugendklubs „Oase“ im brandenburgischen Velten habe sich W. an mindestens neun Jungen vergangen, sagte gestern der Staatsanwalt. Er plädierte auf eine Gesamtstrafe von acht Jahren Gefängnis.

Auch ein Berufsverbot verlangte der Ankläger. Dem 43-jährigen W. solle es für immer verboten werden, mit Jungen zu arbeiten. Nach Überzeugung des Staatsanwalts kam es zwischen 2001 und 2006 zu insgesamt 19 Übergriffen. Die Opfer seien zwischen 11 und 17 Jahre alt gewesen. Michael W. habe in dem Jugendklub ein Umfeld geschaffen, das die Opfer nicht verlieren wollten. „Der Missbrauch war der Preis.“

Im Dezember 1997 war der Sozialarbeiter wegen ähnlicher Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Mit dem Urteil wurde ihm für diese Zeit auch untersagt, sich beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu befassen. Doch ungeachtet seiner Vergangenheit bekam er den Job im Jugendklub, den die Arbeiterwohlfahrt (Awo) Oberhavelland betreibt. Er habe beim Vorstellungsgespräch auf seine Vorstrafe hingewiesen, behauptete W. im Prozess.

Als Klubleiter setzte er vor allem auf „Erlebnispädagogik“ und war großzügig, wenn es um Alkohol ging. Doch bei Ausflügen an die Ostsee, nach München und Tschechien oder nach Klubabenden mit Schwimmen, Sauna und Video, von W. „SSV-Party“ getauft, sei es immer wieder zu Übergriffen gekommen. Seinem „Beuteschema“ folgend habe er sich vor allem an Jungen aus eher unbehüteten Elternhäusern vergriffen.

Michael W. hatte zu Beginn des Prozesses vor fünf Monaten ein Teilgeständnis abgelegt. Bei diesen sechs Fällen kam es nach seiner Version nach Massagen oder Streicheleien zu verbotenen Berührungen. Keines der Opfer sei ein Kind, also unter 14 Jahre alt gewesen. Seine Verteidiger erklärten, eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten sei „angemessen“. Die Richter werden ihr Urteil voraussichtlich am Donnerstag verkünden. K.G.

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