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Brandenburg: Neue Kommunalverfassung erschwert Abwahl

Vor fünf Wochen wählten die Cottbuser ihre parteilose Oberbürgermeisterin Karin Rätzel ab. Ihr wurde unter anderem schlechter Führungsstil und Nichteinhaltung von Wahlversprechen vorgeworfen.

Vor fünf Wochen wählten die Cottbuser ihre parteilose Oberbürgermeisterin Karin Rätzel ab. Ihr wurde unter anderem schlechter Führungsstil und Nichteinhaltung von Wahlversprechen vorgeworfen.

Zwei Wochen später warfen die Eberswalder ihren parteilosen Bürgermeister Reinhard Schulz aus dem Amt. Er war wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt worden.

Vor etwa zehn Jahren hatte es schon einmal ein regelrechtes „Bürgermeisterkegeln“ gegeben. Damals reichten bereits die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten aus, um ein Abwahlbegehren in Gang zu setzen.

Vor fünf Jahren wurde die Kommunalverfassung geändert: In Städten bis zu 20 000 Einwohner müssen 25 Prozent zustimmen, bei mindestens 20 000 Einwohner 20 Prozent und bei über 60 000 Einwohner 15 Prozent. das

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