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Oberlandesgericht: Urteil gegen schlagende Lehrerin bestätigt

Bis zuletzt hatte Sieglinde B. auch vor Gericht geleugnet, ihre Schüler – alles Erstklässler – geschlagen zu haben. Jetzt hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Verurteilung der 58-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt bestätigt und ihren Revisionsantrag zurückgewiesen.

Von Sandra Dassler

Eichwalde - Bis zuletzt hatte Sieglinde B. auch vor Gericht geleugnet, ihre Schüler – alles Erstklässler – geschlagen zu haben. Jetzt hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Verurteilung der 58-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt bestätigt und ihren Revisionsantrag zurückgewiesen. Damit ist nun rechtskräftig festgestellt, dass Sieglinde B. zwei Jungen und ein Mädchen der 1b in der Berliner Randgemeinde Eichwalde von August 2006 bis März 2007 während des Unterrichts mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen hat – unter anderem weil sie zu laut waren oder etwas falsch von der Tafel abschrieben.

Eltern aus Eichwalde hatten sich damals an den Tagesspiegel gewandt, weil die Schulleiterin alle Beschwerden über die nach 35 Berufsjahren offensichtlich überforderte Lehrerin nicht ernst nahm und aus Sorge um den Ruf der Schule zu unterdrücken versuchte. Mehr noch: Die Kinder, die sich ihren Eltern offenbart hatten, mussten sich dafür laut Aussage einer Mutter im sogenannten Morgenkreis von Sieglinde B. maßregeln lassen. Für viele der Sechs- bis Siebenjährigen war das traumatisch. „Erstklässler, die voller Neugier, Vertrauen, Stolz und Lust aufs Lernen ihre Schulzeit beginnen, werden entmutigt, gedemütigt, eingeschüchtert“, schrieb die Mutter eines betroffenen Jungen. „Wie kann man Kindern so etwas antun?“

Erst nachdem der Tagesspiegel die Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, reagierte das zuständige Schulamt für den Landkreis Dahme-Spree, vor allem aber das Bildungsministerium. Die Lehrerin wurde zunächst an eine andere Schule versetzt. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen verurteilte sie im April 2008 zu sechs Monaten auf Bewährung. Das Landgericht Potsdam bestätigte im November 2008 das Urteil, verhängte jedoch statt der Haft- eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro.

Der Lehrerin war nach der ersten Verurteilung gekündigt worden, dagegen klagte sie und einigte sich auf einen Vergleich. „Sie ging in die Freistellungsphase der Altersteilzeit, war und ist also nicht mehr im Schuldienst tätig“, sagte gestern ein Sprecher des Bildungsministeriums.

Jene Eichwalder Eltern, deren Kinder geschlagen wurden, sind froh über den endgültigen Rechtsspruch. „Wir sind sehr erleichtert, dass die Kinder nicht noch mal vor Gericht aussagen müssen“, sagte ein Vater gestern dem Tagesspiegel. „Und weil wir ihnen endlich sagen können, dass sie Recht bekommen haben und es richtig war, uns alles zu erzählen.“

In die Erleichterung mischt sich auch ein wenig Bitterkeit. „Immerhin wurden die Eltern, die sich wehrten, heftig angegriffen“, sagt die Gesamtelternsprecherin der Humboldt-Grundschule, Katharina Oppermann. „Und unter der damaligen Schulleiterin hat es ja auch keine Aufarbeitung an der Schule gegeben.“

Die Eichwalder Humboldt-Grundschule hat inzwischen einen neuen, anerkannten Leiter. Seine Vorgängerin ist im Nachbarort tätig – in gleicher Funktion.

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