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Brandenburg: PDS bekommt keine Akteneinsicht

Affäre um V-Mann: Verfassungsgericht lehnt Klage ab

Potsdam. Die PDSFraktion hat in ihrem Bemühen, in der Affäre um den V-Mann Toni S. mehr Aufklärung zu erreichen, eine Niederlage erlitten. Das Brandenburger Verfassungsgericht wies gestern eine Organklage der PDS-Abgeordneten gegen den Landtag ab. Die Fraktion wollte erreichen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission, das für den Verfassungsschutz zuständige Gremium des Landtags, in der V-Mann-Affäre Akteneinsicht im Innenministerium nimmt. Ein entsprechender Antrag der PDS-Fraktion wurde jedoch im vergangenen Jahr von SPD und CDU von der Tagesordnung gestrichen. Dies hielt die PDS für verfassungswidrig und klagte vor dem Verfassungsgericht.

Die Affäre um den rechtsextremen Spitzel Toni S. hatte Wirbel ausgelöst. Im November 2002 verurteilte das Landgericht Berlin den V-Mann, weil er rechtsradikale Hass-CDs vertrieben hatte. Gegen den für Toni S. einst zuständigen Beamten des Verfassungsschutzes ist noch ein Verfahren anhängig. fan

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