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Brandenburg: Polizist soll mit Terror gedroht haben - bleibt ihm der Prozess erspart?

Eine spektakuläre Straftatenserie bleibt möglicherweise ungesühnt. Das Amtsgericht Potsdam hat jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Berliner Polizisten Dirk S.

Von Frank Jansen

Eine spektakuläre Straftatenserie bleibt möglicherweise ungesühnt. Das Amtsgericht Potsdam hat jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Berliner Polizisten Dirk S. zurückgewiesen, der im Juli 2000 telefonisch rechtsextreme Terrorakte angekündigt und weitere Delikte begangen haben soll. Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil der Drohanruf am 27. Juli 2000 nur wenige Stunden nach dem Sprengstoffanschlag auf Aussiedler in Düsseldorf beim Polizeipräsidium Potsdam eingegangen war. Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Weigerung, das Hauptverfahren gegen S. zu eröffnen, auf ein medizinisches Gutachten. Demnach ist Dirk S. psychisch krank und weder schuld- noch verhandlungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft erhielt die Entscheidung des Amtsgerichts am vergangenen Freitag. "Wir waren ziemlich verblüfft", hieß es bei der Anklagebehörde. Anfang dieser Woche legte sie beim Gericht Beschwerde ein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist erwiesen, dass der inzwischen suspendierte Polizeiobermeister Dirk S. am Abend des 27. Juli 2000 beim Potsdamer Präsidium anrief und drohte, "mit dem heutigen Tage" werde Deutschland von einer neuen Terrorwelle "überschattet". Der Beamte soll auch "Tote wie im September 1980" angekündigt haben. Damals hatte ein Neonazi auf dem Oktoberfest in München eine Bombe gezündet, 13 Menschen starben.

Sieben Stunden vor dem Drohanruf am 27. Juli 2000 war am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ein Sprengkörper explodiert. Zehn Zuwanderer aus Staaten der früheren Sowjetunion erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Sechs Opfer sind Juden. Der Anschlag rief bundesweit Empörung hervor. In der aufgewühlten Stimmung fand die am Abend im Potsdamer Präsidium eingehende Drohung starke Beachtung. Die Polizei vermutete sogar, der Anrufer sei an dem Düsseldorfer Attentat beteiligt gewesen. Dieser Verdacht wurde rasch entkräftet, doch ergaben sich Anhaltspunkte für weitere Delikte.

Da bei dem Drohanruf die Nummer von Dirk S. auf dem Telefondisplay im Potsdamer Präsidium aufleuchtete, rückten noch in der Nacht Beamte bei ihm an. Er bestritt den Anruf und weigerte sich später auch, eine Sprechprobe abzugeben. Im Laufe der Ermittlungen entdeckte die Polizei zwei gestohlene Autos mit falschen Kennzeichen, einen entwendeten Personalordner der Berliner Polizei und 50 Patronen für eine Dienstwaffe. Zu den weiteren Delikten äußerte sich Dirk S. nicht.

Im März 2001 klagte die Staatsanwaltschaft Dirk S. an. Sie wirft ihm Störung des öffentlichen Friedens, Diebstahl, Urkundenfälschung, Verwahrungsbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Sollte das Amtsgericht auch die Beschwerde der Staatsanwaltschaft abweisen, will diese sich ans Landgericht wenden.

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