zum Hauptinhalt
292360_0_16f3a18a.jpg

© ddp

Prozess in Potsdam: Anklage fordert 14 Jahre Haft für Sado-Maso-Mord

Im Prozess um einen bizarren Modelmord in Beelitz-Heilstätten sieht die Anklage eine verminderte Schuldfähigkeit des "seelisch abartigen" Angeklagten. Der Wissenschaftler soll eine 20-Jährige erwürgt haben - für ihn ist es ein Sex-Unfall.

Im Prozess um den Tod einer 20-Jährigen während eines sadomasochistischen Sexspiels hat die Staatsanwaltschaft wegen Mordes und Störung der Totenruhe eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren für den Angeklagten gefordert. Sie verzichte auf eine lebenslange Strafe, da bei Michael F. offenbar aufgrund seelischer Abartigkeit eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Potsdam. Daher solle der Mann zunächst für sechs Jahre ins Gefängnis und dann in einer psychiatrischen Anstalt therapiert werden.

F. soll die junge Frau Ende Juli 2008 zur Befriedigung seiner Sexualtriebe getötet haben. Laut Anklage sollen sich der Hobbyfotograf und das Gelegenheitsmodel über das Internet kennengelernt haben. In einem Appartement in Beelitz-Heilstätten soll der Mann die Frau während eines Sexspiels mit einer Bratpfanne geschlagen und dann zu Tode gewürgt haben. Dann soll er sich an der Leiche vergangen haben.

Angeklagter will Tod erst nach Sex bemerkt haben

Der 38 Jahre alte Angeklagte bestreitet den Mordvorwurf und die Schändung der Leiche. Am ersten Prozesstag im April verlas der promovierte Wissenschaftler aus Mainz rund sechs Stunden lang eine 150 Seiten umfassende Erklärung. Dabei räumte er ein, die junge Frau gefesselt und gewürgt zu haben. Das sei aber Teil eines von beiden Seiten gewollten sexuellen Rollenspiels gewesen. Sie hätten ein Signal verabredet für den Fall, dass es der Frau zu viel werde. Als sie sich nicht mehr bewegt habe, sei er davon ausgegangen, dass sie nur Wehrlosigkeit vortäusche. Erst nach dem Geschlechtsverkehr habe er bemerkt, dass die 20-Jährige nicht mehr atme.

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage soll in der kommenden Woche die Verteidigung ihr Schlusswort halten. Das Urteil wird am 20. August erwartet. (ho/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false