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Prozess: Zoff um eine Zaunlatte

Der Nachbarschaftsstreit um eine angeblich gestohlene Zaunlatte zwischen dem SPD-Bundestagesabgeordneten Markus Meckel und Mitgliedern der Adelsfamilie von Arnim geht weiter. Nach jahrelangem Kleinkrieg gipfelt der Disput nun in einer Beweisaufnahme.

Neuruppin - Statt ein Urteil zu sprechen, verfügte der Richter einen so genannten Beweisbeschluss. "Die beklagte Anjelica Gräfin von Arnim soll nun den Beweis erbringen, dass sich die besagte Koppelstange auf ihrem Grundstück befunden hatte und sich später in Markus Meckels Zaun wiederfand", sagte die Sprecherin des Neuruppiner Landgerichts, Iris le Claire, nach der Verkündung des Gerichtsbeschlusses.

Sollte die Gräfin den Beweis erbringen können, sei die Diebstahlsbehauptung gerechtfertigt. Meckels Klage würde dann zurückgewiesen. Der SPD-Politiker und letzte Außenminister der DDR hatte auf Unterlassung geklagt, nachdem Anjelica von Arnim ihm in einem Brief vorgeworfen hatte, die Koppelstange von ihrem Grundstück gestohlen und in seinem Zaun eingebaut zu haben. Meckel will, dass die Gräfin dies nicht mehr behaupten darf.

Tatkräftige Zankereien: Abgesägte Bäume und eingerissene Zäune

Dem skurril anmutenden Rechtsstreit ging ein jahrelanger Nachbarschaftskrieg zwischen Meckel und den von Arnims in dem zehn Einwohner zählenden Dorf voraus. Die gräfliche Familie von Arnim, die bis 1945 in Mahlendorf hier ihren Sitz hatte, kaufte ihren alten Besitz nach der Wende zurück und zog wieder in das Jagdschlösschen ein. Zu DDR-Zeiten hatte das SED-Politbüromitglied Werner Krolikowski dort residiert. Meckel wiederum kaufte sich nach der Wende ein altes Landarbeiterhaus in der Nachbarschaft und lag sich prompt mit dem alten Adel in den Haaren.

Im Verlauf der Zankereien wurden der Lokalpresse zufolge Bäume abgesägt, Zäune eingerissen, Plakate aufgehängt, ja sogar eine übel riechende Flüssigkeit auf Meckels Auto gespritzt. Der erwartete Entscheid in der Sache "Koppelstange" blieb nun aus, statt dessen fordert der Richter jetzt eine weitere Beweisaufnahme.

"Das Gericht nimmt die Angelegenheit ernst und nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel aus", erläuterte die Gerichtssprecherin weiter. Dazu gehöre auch das Angebot der Beklagten, zwei Zeugen zu dem ominösen Sachverhalt zu hören. Der Streit wird nun bis weit in das Frühjahr gehen. Die Anhörung der Zeugen, so legte der Richter fest, soll am 20. April stattfinden.

(tso/ddp, Juliane Sommer)

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