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Brandenburg: Rassistischer Überfall: Opfer operiert

Nauen/Potsdam - Der am Freitagabend aus rassistischen Gründen in Nauen (Havelland) niedergestochene Ghanaer Daniel D. ist auf dem Wege der Besserung.

Nauen/Potsdam - Der am Freitagabend aus rassistischen Gründen in Nauen (Havelland) niedergestochene Ghanaer Daniel D. ist auf dem Wege der Besserung. Der 22-Jährige sei am Wochenende operiert worden, es bestehe keine Lebensgefahr, sagte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam, Christoph Lange, dem Tagesspiegel. Da die beiden Täter aus Berlin stammten und noch dem Jugendstrafrecht unterliegen, werde das Ermittlungsverfahren nun an die Berliner Staatsanwaltschaft abgegeben, sagte Lange.

Die zwei 19-jährigen Berliner, die der Polizei bereits wegen Körperverletzungsdelikten bekannt sind, hatten den Ghanaer am Freitagabend vor einer Diskothek zunächst angepöbelt, rassistisch beleidigt und dann geschlagen. Während der Auseinandersetzung habe einer der Jugendlichen ein Messer gezogen und es dem Opfer in den Rücken gestoßen.

Auslöser des Streits soll nach ersten Erkenntnissen gewesen sein, dass sich das spätere Opfer vor der Diskothek mit seiner Freundin auf Englisch unterhalten habe. Die beiden Berliner hätten dann zusammen mit einem Begleiter Daniel D. aufgefordert, Deutsch zu sprechen. Während des darauf folgenden Wortgefechts, so ein Ermittler, seien die beiden 19-jährigen Berliner dann „ausgerastet“ und hätten angefangen, den Ghanaer mit Fäusten zu traktieren. Einer der Jugendlichen habe dann sein Messer gezogen. Den Messerstich habe Daniel D. offenbar zunächst nicht gespürt, denn er habe sich noch weiter gewehrt. So habe er Pfefferspray eingesetzt, um sich die Angreifer vom Leib zu halten. Später sei er dann zusammengebrochen. Passanten alarmierten Polizei und Notarzt.

Die beiden mutmaßlichen Täter verhaftete die Polizei am Samstag in Nauen, ihr Begleiter stellte sich am Samstagabend der Polizei. Gegen die beiden Berliner, die ein Teilgeständnis abgelegt haben, erging Haftbefehl wegen Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung. Gegen Meldeauflagen wurden diese zunächst außer Vollzug gesetzt. Der dritte Mittäter stellte sich der Polizei, wurde aber nach einer Vernehmung auch wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Grund: Es bestehe weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr. Peter Tiede

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