Brandenburg: REGELN FÜR DIE NACHT
Einheitliche Regeln für Nachtflüge gibt es in Deutschland bisher nicht. Auf dem größten Flughafen, Frankfurt am Main, sind von 1 Uhr bis 4 Uhr keine Landungen zugelassen.
Einheitliche Regeln für Nachtflüge gibt es in Deutschland bisher nicht. Auf dem größten Flughafen, Frankfurt am Main, sind von 1 Uhr bis 4 Uhr keine Landungen zugelassen. Nach dem Ausbau soll es von 23 Uhr bis 5 Uhr eine Nachtruhe gegen.
München hat Nachtflüge zwischen O Uhr und 5 Uhr untersagt. Von 22 Uhr bis 24 Uhr und zwischen 5 Uhr und 6 Uhr dürfen nur Maschinen starten und landen, die Lärmvorgaben einhalten. In Düsseldorf und Hamburg gilt die Nachtruhe von 23 Uhr bis 6 Uhr; in Stuttgart beginnt sie um 23.30 Uhr und endet ebenfalls um 6 Uhr.
In Leipzig dürfen Passagiermaschinen zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr nicht fliegen, wohl aber Frachtflugzeuge. Auch in Tegel gilt das Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr.
Grundsätzlich dürfen verspätete oder zu früh ankommende Flugzeuge fast überall noch jeweils eine Stunde später oder früher landen oder starten.
In Schönefeld ist bisher ein 24-Stunden-Betrieb mit Flugzeugen möglich, die als lärmarm gelten.
Von den großen Flughäfen gibt es nur in Köln/Bonn durchgehenden Nachtbetrieb – mit leisen Maschinen. kt
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