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Brandenburg: Schwule müssen für Heirat mehr bezahlen

Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft kostet in Brandenburg gut doppelt so viel wie die einer Ehe

Von Sandra Dassler

Potsdam - „Guten Tag, was kostet es, wenn ich meinen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner heiraten will?“ Die Damen und Herren in den brandenburgischen Standesämtern sind freundlich: „75 Euro“ lautet die Antwort von Cottbus bis Wittstock. „Aber für eine Hochzeit von Mann und Frau muss man doch nur 33 Euro zahlen?“ Wieder ähneln sich die Auskünfte: „Ja. Tut uns leid. Wir richten uns nach einer Empfehlung des Innenministeriums.“

Das stimmt. Während die Gebühren für die Anmeldung einer Eheschließung durch Bundesrecht geregelt sind und 33 Euro betragen, richten sich die Gebühren für die so genannte Bekundung von – gleichgeschlechtlichen – Lebenspartnerschaften nach Landesrecht. In fast allen Bundesländern erheben die Standesämter dafür die gleichen Beträge wie für Eheschließungen. „Das kostet ebenfalls 33 Euro“ hieß es bei einer Nachfrage des Tagesspiegels in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir haben 2001, als das Lebenspartnerschaftsgesetz erlassen wurde, lange darum gekämpft, dass es auch in Brandenburg eine einheitliche Regelung für die Gebühren gibt“, sagt Ralph Zachrau von „Katte e.V.“, einem Verein, der sich für sich für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Land einsetzt: „Aber sowohl Innenminister Jörg Schönbohm als auch sein damaliger Stellvertreter als CDU-Landesvorsitzender, Sven Petke, wollten davon nichts wissen.“

Bis heute müssen daher schwule und lesbische Paare in den meisten Gemeinden Brandenburgs für die Beurkundung ihrer Partnerschaft mehr als doppelt so viel zahlen wie Heterosexuelle. Im brandenburgischen Innenministerium sieht man dies nicht als Problem. Als jüngst die CDU-Abgeordnete Monika Schulz eine entsprechende Anfrage im Landtag stellte, hieß es, die 75 Euro seien im Dezember 2001 den Kommunen lediglich als „unverbindlicher Vorschlag“ unterbreitet worden. Jede Verwaltung könne aber selbst entscheiden, welche Gebühren sie verlange.

Bis zu den Kommunen ist das noch nicht durchgedrungen. Dort beruft man sich weiter auf die Empfehlung des Ministeriums. Eine Ausnahme bildet Potsdam. „Wir haben uns vor einiger Zeit entschlossen, von der Empfehlung des Innenministeriums abzuweichen“, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Es sei schlichtweg nicht zu begründen, dass die Beurkundung einer homosexuellen Partnerschaft mehr koste als die einer heterosexuellen.

Für die Entscheidung der Potsdamer sei gewiss auch die Berlin-Nähe ausschlaggebend gewesen, vermutet Ralph Zachrau. Dort beträgt die Gebühr ebenfalls 33 Euro und in einigen Standesämtern der Hauptstadt hat es schon Anfragen von Brandenburgern gegeben, die lieber in Berlin heiraten möchten. Dies ist nach einer Gesetzesnovellierung seit drei Wochen möglich. Bislang mussten homosexuelle Paare ihre Partnerschaft am Wohnort beurkunden lassen.

Im Potsdamer Innenministerium verweist man immer wieder darauf, dass die bundesweit geltenden Gebühren von 33 Euro für die Anmeldung einer Eheschließung nicht kostendeckend seien. Bei den empfohlenen 75 Euro könne man hingegen von einem adäquaten Betrag für die Verwaltungsausgaben ausgehen. „Die argumentieren immer nur finanzpolitisch“, sagt Ralph Zachrau: „Die politische Dimension ist ihnen offenbar nicht klar.“

Eine Verletzung des im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgebots sieht man im Potsdamer Innenministerium jedenfalls nicht. Ralph Zachrau ist hingegen davon überzeugt, dass eine entsprechende Klage beim Verfassungsgericht Erfolg hätte. Dass bislang niemand geklagt hat, führt Zachrau auf die immer noch schwierige Situation von Schwulen und Lesben in Brandenburg zurück: „Je weiter von Berlin entfernt sie leben, um so schwerer haben sie es, akzeptiert zu werden“, sagt er: „Die meisten versuchen daher, möglichst unauffällig zu bleiben.“

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