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Senftenberg: Familie von Landrat sagt im Kinderporno-Prozess nicht aus

Im Prozess gegen den suspendierten Oberspreewald-Lausitz-Landrat Georg Dürrschmidt (CDU) wegen Kinderpornografie-Vorwürfen haben dessen Angehörige die Aussage verweigert.

Sowohl die Ehefrau als auch die beiden Stiefsöhne, machten am Mittwoch vor dem Amtsgericht Senftenberg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Gleichzeitig lehnten sie ab, dass ihre Aussagen aus dem polizeilichen Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung genutzt werden dürfen. Die Befragung der Angehörigen war somit nach wenigen Minuten abgeschlossen. Dem 50-jährigen Dürrschmidt wird vorgeworfen, zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 in fünf Fällen im Internet kinderpornografische Schriften angeschaut zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte 2007 auf einem beschlagnahmten Computer aus Dürrschmidts privatem Wohnbereich 50 Bild- und Videodateien gefunden. Dürrschmidt weist die Vorwürfe zurück. Er sei in dem Zeitraum, in dem auf seinem PC verbotene Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt besucht worden sein sollen, auf Dienstreisen beziehungsweise bei seinen Eltern in der Pfalz gewesen.

Der verheiratete Familienvater, der im Dezember vom Potsdamer Innenministerium vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, kam 1990 in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und ist seitdem in der Kommunalpolitik aktiv. 2006 wurde er zum Landrat gewählt.ddp

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