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Brandenburg: Sexualstraftäter ist unbekannt verzogen

Manfred L. lebt nicht mehr im Steglitzer Wohnheim. Seine neue Adresse hält die Justiz geheim

Berlin - Die besorgten Eltern in Steglitz können aufatmen: Der aus der Haft entlassene vielfache Sexualstraftäter Manfred L. hat keinen festen Platz im Wohnheim der Helmut-Ziegner-Stiftung erhalten. Der 56-Jährige, der nach richterlicher Einschätzung nach wie vor als gefährlicher Mann gilt, hatte sich nach seiner Haftentlassung hier um Aufnahme bemüht – und damit die Bewohner in der Umgebung in helle Aufregung versetzt. Wo Manfred L. untergekommen ist, soll jetzt geheim gehalten werden.

Die Justiz kennt die neue Adresse von Manfred L., der sich immer wieder an kleinen Jungen vergangen hatte. Denn der Straftäter unterliegt einer so genannten Führungsaufsicht und muss Weisungen von Kriminalpolizei und Sozialarbeitern befolgen. So wurde ihm zum Beispiel verboten, sich Schulen und Kindergärten zu nähern – sicherheitshalber. Denn nach Justizangaben hat Manfred L. gegenüber seinen Opfer bislang nie körperliche Gewalt angewendet. In den meisten Fällen habe sich Manfred L. „an Jungen aus dem Strichermilieu“ vergangen, sagt Gerichtssprecher Arnd Bödeker. „Er ist kein Vergewaltiger. Alle sexuellen Handlungen erfolgten bisher im Einvernehmen mit den Opfern.“

Nach Auffassung von Gutachtern, Anklägerin und Gericht ist der Sexualstraftäter auch nach 25-jähriger Haft weiterhin gefährlich. Dass er dennoch wieder in Freiheit gelangte, liegt daran, dass der Richter beim letzten Urteil keine Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. Sonst säße Manfred L. heute weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Tegel. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Versuch gescheitert, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Deshalb kann Manfred L. nicht mehr im Gefängnis festgehalten werden. Manfred L. ist also „ein freier Mann“, sagt Justizsprecherin Juliane Baer-Henney.

Das könnte sich allerdings rasch wieder ändern – auch ohne neue Straftat. Bis zu einem Jahr Haft drohen Manfred L. schon dann, wenn er die Weisungen von der Kriminalpolizei und Sozialarbeitern nicht befolgt oder auf andere Weise gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstößt.

Ob zu den Auflagen auch ein Besuch der „forensisch-therapeutischen Ambulanz“ in der Justizvollzugsanstalt Tegel zählt, war nicht zu erfahren. Dort werden Gewalttäter und Sexualstraftäter betreut, wenn sie aus der Haft entlassen werden. Angeboten werden Einzel- oder Gruppengespräche sowie Therapien. Das soll einen raschen Rückfall nach der Entlassung aus der Haft verhindern. „Dazu muss sich der Betreffende allerdings selbst entscheiden“, sagt Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Senatsverwaltung für Soziales. Eine „Zwangstherapie“ bringe ohnehin nichts.

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