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Brandenburg: Storkower Schulstreit: Eilantrag abgewiesen

Im Streit um die Gesamtschule Storkow müssen die streikenden Schüler und ihre Sympathisanten eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies am Mittwochabend einen Eilantrag von Eltern Storkower Schüler ab, doch noch eine elfte Klassenstufe einzurichten.

Im Streit um die Gesamtschule Storkow müssen die streikenden Schüler und ihre Sympathisanten eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies am Mittwochabend einen Eilantrag von Eltern Storkower Schüler ab, doch noch eine elfte Klassenstufe einzurichten. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung lägen nicht vor, führte die 1. Kammer zur Begründung an.

So sei die erforderliche Dringlichkeit nicht glaubhaft gemacht worden, da gleichwertige elfte Jahrgangsstufen an anderen Schulen geboten würden und der Schulweg dorthin zumutbar sei. Beim Erfolg eines Klageverfahrens könne die elfte Klasse an der Storkower Gesamtschule auch noch später eingerichtet werden. Im übrigen hätten die Schüler keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schule der gewählten Schulform zu besuchen.

Das staatliche Schulamt hatte die Auflösung der elften Klassenstufe an der Storkower Gesamtschule in der vergangenen Woche verfügt, weil am ersten Unterrichtstag statt der vorgeschriebenen Mindestzahl von 40 Schülern nur 39 angetreten waren. Die Betroffenen waren aufgefordert worden, sich andere Schulen zu suchen.

Unterdessen wurde der zu Wochenbeginn begonnene Schulausstand auch am Mittwoch fortgesetzt. Die über 400 streikenden Schüler bekräftigten auf einer Kundgebung im Stadtzentrum ihre Forderung nach Erhalt der elften Klasse. Nach Angaben der Schule erhielten die Streikenden Sympathiebekundungen und Unterstützung von zahlreichen Eltern sowie Schülern aus Nachbarschulen.

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