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Brandenburg: Trennungsgeld zu Recht bezogen Verkehrsminister Szymanski hätte Geld nicht zurückzahlen müssen

Über Trennungsgeld mag Frank Szymanski nicht mehr reden. Das Thema ist erledigt, lässt Brandenburgs Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD) vom Krankenbett aus – bei einem Fahrradunfall brach er sich beide Arme – mitteilen.

Über Trennungsgeld mag Frank Szymanski nicht mehr reden. Das Thema ist erledigt, lässt Brandenburgs Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD) vom Krankenbett aus – bei einem Fahrradunfall brach er sich beide Arme – mitteilen. Als die TrennungsgeldAffäre in Brandenburg immer weitere Kreise zog, war auch bekannt geworden, dass Szymanski unter den Zahlungsempfängern war. Er reagierte prompt: Im Januar 2004 zahlte er freiwillig 4482,77 Euro an die Landeskasse zurück. Das wirkte für manche wie ein Schuldeingeständnis.

Doch der frühere Cottbuser Schulleiter hatte das Trennungsgeld nach seiner Berufung als Bildungsstaatsekretär 1998/1999 völlig zu Recht erhalten – wie die Prüfungen der Staatskanzlei und des Landesrechnungshofes ergaben. Zum gleichen Ergebnis kommt jetzt auch der Abschlussbericht der Expertenkommission unter Vorsitz des Trennungsgeld-Experten Wolfhart Schulz. Dort heißt es zum Fall Szymanski: „Die freiwillige Rückzahlung war nicht erforderlich.“ Die Bewilligung sei „rechtmäßig“ gewesen. Zurückgezahlt wird das Geld aber nicht.

Der Verkehrsminister hatte das Trennungsgeld bezogen, weil er zwischen seinem Wohnort in Cottbus und dem Ministeriumssitz in Potsdam pendelte. Seine Rückzahlung hatte vor allem einen Grund: Szymanski, der als SPD–Direktkandidat in Cottbus bei der Landtagswahl antritt, wollte nicht mit dem unpopulären Trennungsgeld in Verbindung gebracht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung sei in der heutigen Zeit „politisch schwer zu vermitteln“, erklärte er. Er wolle deshalb einen „klaren Strich ziehen“.thm

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