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Brandenburg: Uferloser Streit am Griebnitzsee

Nachdem ein Urteil Anwohnern des umstrittenen Weges die Sperrung erlaubt, geht Potsdam in Berufung. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht absehbar

Potsdam - Die Hoffnung der Stadt Potsdam, den jahrelangen Streit um den Uferweg am Griebnitzsee bald zu beenden, hat sich zerschlagen. Einen Tag nach dem Urteil vom Mittwoch kündigten alle Verlierer an, Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Das Verwaltungsgericht hatte wie berichtet entschieden, dass es für drei Grundstücke entlang des Griebnitzsees keine öffentlichen Betretungsrechte gibt, die sich aus dem Brandenburger Naturschutzgesetz herleiten lassen. Insgesamt acht Eigentümer hatten gegen die Stadt und die Betretungsrechte geklagt – fünf unterlagen vor Gericht.

Die drei Sieger könnten nun theoretisch den Weg für Spaziergänger und Radfahrer sperren, sagten die Richter. Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) kündigte gestern an, dass die Stadt in diesem Fall eine Ordnungsverfügung erwirken werde. Er wies darauf hin, dass Passanten zunächst Folge leisten müssten, wenn ihnen von einem der drei Anwohner mit dem Hinweis auf ein Privatgrundstück der Weg versperrt werde. Sonst drohe eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Exner sieht die Haltung der Stadt trotz der Gerichtsurteile bestätigt. Das Gericht hatte geurteilt, dass alle Grundstücke einst freie Landschaft gewesen seien und die Öffentlichkeit daher ein Recht auf die Nutzung des Weges habe. Jedoch wurde diese Landschaft von drei der klagenden Eigentümer vor der von der Stadt verhängten Veränderungssperre vom Februar 2005 in Hausgärten umgewandelt. Für diese Grundstücke gibt es daher kein Betretungsrecht für die Öffentlichkeit nach dem Brandenburger Naturschutzgesetz.

Ob die Umwandlung der freien Landschaft in Gartenfläche, die zur Niederlage für die Stadt geführt hat, rechtmäßig war, solle nun in der nächsten Instanz geprüft werden, kündigte Exner an. Wenn dies nicht der Fall sei, könne die Stadt nach Ansicht von Anwalt Uwe Graupeter auch im Nachhinein noch Ordnungsverfügungen dagegen erlassen – was womöglich zu einer anderen Voraussetzungen in der juristischen Auseinandersetzung zwischen Anwohnern und Stadt führen würde.

Beide Seiten bekunden derweil zwar weiterhin ihr Interesse an neuen Verhandlungen, bauen zugleich aber auch immer wieder neue Drohkulissen auf. Gestern teilte die Stadt mit: „Stadt und Anwohner signalisieren Bereitschaft zu einvernehmlicher Lösung“ – allerdings unter verschiedenen Vorzeichen. Denn während die Parkordnung für den von der Stadt beschlossenen öffentlichen Uferpark laut Exner weder Fahrradverbote noch nächtliche Schließzeiten vorsehen wird, sind dies zwei der Hauptforderungen der Grundstückseigentümer.

Bei der Umsetzung der Pläne für den Griebnitzsee-Uferpark muss die Stadt nun in Kaufverhandlungen mit den Grundstückseigentümern gehen. Zwanzig Prozent der Grundstücke sind in Privateigentum, der größte Teil gehört dem Bund. Wie Exner gestern sagte, habe die Stadt wieder Verhandlungen mit dem Bund über den Verkauf aufgenommen.

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