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Uferstellen: Schönbohm: Es gibt kein Grundrecht auf Seeufer für alle

Bürger haben nach Angaben des Innenministeriums keinen Anspruch auf freien Zugang zu allen Uferstellen an Brandenburger Seen.

Potsdam - Wie Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, ergibt sich aus dem Wortlaut der Brandenburger Verfassung lediglich, dass der Zugang zum See freigehalten oder eröffnet werden muss. „Es bedeutet aber nicht, dass es möglich sein muss, dass alle Uferstellen aller Seen betreten werden können“, erläuterte er.

Der SPD-Abgeordnete Jens Klocksin hatte angefragt, ob die Sperrung öffentlicher Seezugänge wie am Griebnitzsee in Potsdam durch private Anlieger mit der Landesverfassung im Einklang stehe. Im Artikel 40 Absatz 3 heißt es: „Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.“

Dieser Verfassungsgrundsatz werde „überwiegend als Staatsziel angesehen“, sagte Schönbohm. Solche Staatsziele würden sich „nicht an Bürger, sondern an staatliche Organe“ richten. Land und Gemeinden hätten dann einen politischen Gestaltungsspielraum, zu bestimmen, wie das Ziel im Einzelnen ausgestaltet werden soll.

Im Streit mit Kommunen, Naturschützern und Anwohnern um die Privatisierung ostdeutscher Seen hatte die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH des Bundes kürzlich vorerst auf weitere Ausschreibungen verzichtet. ddp

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