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Uferwegstreit: Jakobs: Bootshäuser am Griebnitzsee bleiben

Die Stadtverwaltung wird die Bootshäuser am Griebnitzsee, die sie für illegal erklärt hat, nicht abreißen lassen.

Potsdam - Das sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) vor den Stadtverordneten. Die Verwaltung hatte, wie berichtet, die von ihr selbst erteilten Baugenehmigungen für Bootshäuser am Seeufer wieder entzogen. Davon betroffen sind nach Angaben der Stadt drei bereits errichtete Bootshäuser; zwei Anrainer wollten mit dem Bau beginnen, dies habe die Verwaltung verhindern wollen.

Der Oberbürgermeister rechtfertigte im Stadtparlament den Konfrontationskurs im Fall Griebnitzsee. Dem neuen Bebauungsplan für das Seeufer dürften keine „unzulässigen Vorfestlegungen“ entgegenstehen, sagte er. Außerdem meint die Verwaltung, die Baugenehmigungen seien rechtswidrig, weil das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) vor einem Jahr den zugehörigen Bebauungsplan kassiert hatte. Es gehe der Stadt nicht um einen „Racheakt“ gegen die Seeanrainer, die den Bebauungsplan zu Fall gebracht hatten, betonte Jakobs. Dennoch wirft die Stadt den Klägern vor, mit ihrer Klage den Grund für den Entzug der Genehmigungen selbst „herbeigeführt“ zu haben. Daher hätten sie auch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies nannte der renommierte Berliner Baurechtler Ulrich Battis „hochproblematisch“. Dass Anrainer den Bebauungsplan in Zweifel zogen und gleichzeitig Bauanträge für die Bootshäuser stellten, sei nicht treuwidrig: Die Bootshäuser hätten auch einfach nach Baugesetzbuch genehmigt werden können. Außerdem werde die Verwaltung „kaum daran vorbeikommen, beim neuen Bebauungsplan Bootshäuser wieder zu erlauben“, da sie es in der Vergangenheit getan hatte. Die Bootshausbesitzer haben angekündigt, gegen den Entzug der Genehmigungen zu klagen. Der neue Bebauungsplan soll im Herbst vorliegen. SCH

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