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Urteil: Mörder erhält keine SED-Opferrente

Der verurteilte Mörder Frank Schmökel erhält keine Rente für Opfer des SED-Regimes. Mit dieser Entscheidung gab das Rostocker Oberlandesgericht am Donnerstag einer Beschwerde des Justizministeriums gegen einen Beschluss des Neubrandenburger Landgerichts statt.

Schmökel, der wahrscheinlich nie mehr in Freiheit entlassen werde, sei im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes nicht bedürftig, da er in Haft mit allem Lebensnotwendigen versorgt werde, hieß es zur Begründung.

Schmökel war im Dezember 2002 wegen Mordes, versuchten Mordes und zweifachen versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte im Oktober 2000 in Strausberg seine Mutter und zwei Pfleger niedergestochen und bei der Flucht einen Rentner erschlagen.

Als politisch Verfolgter konnte er Opferrente beantragen

Der in Brandenburg einsitzende Kriminelle war als 19-Jähriger wegen versuchter Flucht aus der DDR vom früheren Kreisgericht Demmin verurteilt worden. 1995 wurde er rehabilitiert und erhielt Entschädigung für die zehnmonatige Haft.

2007 beantragte Schmökel die Zahlung der SED-Opferrente. Diese Regelung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sieht eine Monatsrente von bis zu 250 Euro vor, wenn die Person als politisch Verfolgter in der DDR mindestens ein halbes Jahr in Haft war.

Durch die Verurteilung hat Schmökel den Anspruch verloren

Im Mai 2008 erhielt Schmökel eine Absage vom Amt für Rehabilitation und Wiedergutmachung. Die Begründung: Personen, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hätten, seien von der Entschädigungszahlung ausgeschlossen.

Schmökel legte Beschwerde dagegen ein und bekam Recht. Das Neubrandenburger Landgericht hob den Amtsbescheid Anfang 2008 auf. Das Justizministerium legte daraufhin Einspruch ein, der jetzt bestätigt wurde. (jg/ddp)

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