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Urteile: Baby getötet: Vater kommt in Psychiatrie

Er hatte sein sieben Monate altes Kind gegen Wand, Schrank, Waschmaschine und zu Boden geschleudert. Der Säugling verstarb an den schweren Verletzungen. In ihrem Urteil ordneten die Richter an, den 42-Jährigen in einer Psychiatrie unterzubringen.

Berlin - Der Vater hatte völlig die Gewalt über sich verloren. „Es kam zu einem Impuls-Kontrollverlust“, hieß es gestern im Urteil. „Er brachte sein Kind um, das er liebte.“ Die Richter ordneten für den 42-jährigen Philippe B., der sein sieben Monate altes Baby in einer Mutter-Kind-Einrichtung zu Boden geschleudert hatte, die Unterbringung in der Psychiatrie an. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr erneuter Gewaltausbrüche. Da nickte Melanie A., die Mutter der getöteten Amélie.

Der Morgen des 29. Februar dieses Jahres begann mit einem Streit der getrennt lebenden Eltern. Philippe B. rief bei Melanie A. an. Nach dem Gespräch rannte er wutentbrannt zu der Mutter-Kind-Einrichtung in Reinickendorf, wo die 31-Jährige seit einem halben Jahr mit der kleinen Amélie und ihrem zwölfjährigen Sohn aus erster Ehe lebte. Im Apartment von Melanie A. geriet Philippe B. immer mehr in Rage. Es ging nicht um Amélie, aber in blinder Wut griff er nach dem Mädchen.

Er schlug Amelie gegen die Wand, einen Schrank, eine Waschmaschine und warf das Baby dann mit aller Gewalt auf den gefliesten Boden. Die Mutter wollte ihr Kind retten, warf sich dazwischen. Er aber verpasste ihr einen Faustschlag und schlug auch einen Betreuer, der eingreifen wollte. Notärzte kämpften um das Leben des Kindes. Sein Kopf war zertrümmert. Sie starb noch an Ort und Stelle.

Melanie A. und Philippe B. hatten sich in einer psychiatrischen Klinik kennengelernt. Beide leiden am Borderline-Syndrom. Melanie A. träumte auch noch von einer heilen Familie, als er sie im November 2006 erstmals schlug. Als er kurz nach Amélies Geburt ihren Sohn angriff, wollte sie die räumliche Trennung. B. durfte seine Tochter regelmäßig besuchen. „Nach menschlichem Ermessen war das Geschehen nicht vorherzusehen“, sagte Richterin Gabriele Strobel.

Philippe B. lag 1998 nach einem Suizidversuch zehn Tage im Koma. Wegen seiner psychischen Erkrankung könne er nicht bestraft werden, waren sich alle im Prozess einig. Seiner Einweisung in die Psychiatrie stimmte B. sofort zu. K.G.

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