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Verhandlung geht weiter: Befangenheitsantrag im Templiner Mord-Prozess abgelehnt

Der Mordprozess gegen die zwei Angeklagten, die im Sommer einen Alkoholiker brutal misshandelt und ermordet haben sollen, kann nun doch fortgesetzt werden. Das Landgericht Neuruppin wies den Befangenheitsantrag zurück, da die Verteidigung damit verfahrensfremde Zwecke verfolge.

Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Templin wegen Mordes an einem Arbeitslosen ist am Dienstag der Befangenheitsantrag gegen die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin abgewiesen worden. Eine andere Kammer des Gerichtes befand die Einwände der Verteidigung für unzulässig. Die Anwälte verfolgten verfahrensfremde Zwecke mit den Anträgen, hieß es zur Begründung. Es gehe ihnen offensichtlich nicht um die Verteidigung ihrer Mandanten, sondern vielmehr darum, Revisionsgründe zu schaffen, sagte ein Gerichtssprecher im Anschluss.

Zu dem Antrag war es gekommen, weil sich laut Rechtsanwalt René Börner sein Mandant durch den vorsitzenden Richter vorverurteilt sieht. Dieser hatte mehrere Anträge der Verteidigung als "unqualifiziert" abgelehnt und Aussagen des NPD-Vorsitzenden Klaus Beier und der Verfassungsschutzpräsidentin Winfriede Schreiber nicht zugelassen. Auch eine weitere Auswertung von Tatortspuren wurde abgewiesen, da diese offensichtlich zu dem Zeugen gehörten, der den Toten schließlich fand.

Verteidigung benennt neuen Zeugen

Mit der Ablehnung des Antrags bleibt die bisherige Kammer unter Vorsitz von Richter Gert Wegner für den Strafprozess zuständig. Die Verteidigung des 19-jährigen Angeklagten Sven P. beantragte unterdessen am zehnten Verhandlungstag die Vernehmung eines weiteren Zeugen. Der Mann solle aussagen, dass Sven P. in der Tatnacht mit ihm zusammen gewesen sei und deshalb aus Sicht der Verteidiger als Mörder des 55-jährigen Arbeitslosen ausscheide.

Die beiden 19 und 22 Jahre alten Angeklagten stehen wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht. Sie sollen den 55-Jährigen in der Nacht vom 21. zum 22. Juli aus Verachtung für dessen sozialen Status als Alkoholiker brutal misshandelt und zu Tode geprügelt haben. Die Ermittler sahen eine rechtsextremistische Gesinnung als Tatmotiv. Der Prozess soll am 6. April fortgesetzt werden. (am/ddp)

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