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Brandenburg: Warten aufs Denkmalschutzgesetz

Ministerin Wanka will erst die Kosten für die Gemeinden wissen

Potsdam. Der Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz kann entgegen den Planungen der Regierung nicht mehr dieses Jahr im Landtag vorgelegt werden. Das Kabinett könne über die Novelle des bereits 1991 verabschiedeten Gesetzes erst entscheiden, wenn ein Wirtschaftsgutachten die daraus für die Kommunen erwachsenden Kosten beziffert habe, sagte Kulturministerin Johanna Wanka (CDU). Derzeit beraten die kommunalen Spitzenverbände nach Angaben der Ministerin über die in der Regierung abgestimmte Fragestellung für das Gutachten. Dieses werde, wenn es denn auf den Weg gebracht sei, frühestens nach drei Monaten vorliegen. Der Referentenentwurf war im Kulturministerium bereits im Januar fertig gestellt worden. Zunächst sollte er bereits im April im Landtag behandelt werden.

Zur Verzögerung kam es, weil sich das Land mit den Verbänden nicht einigen konnte, ob die Novelle für die Kommunen neue Kosten oder - so die Auffassung des Ministeriums - Einsparungen bringt. Bei den Ausgaben für den Denkmalschutz nimmt Brandenburg laut Ministerium unter den neuen Bundesländern den letzten Platz ein. Bestandteil des bisherigen Entwurfs für die Novelle ist auch die in der Regierung umstrittene Einrichtung eines Denkmalfonds, mit dem die Aufwendungen von privaten Bauherren ausgeglichen werden sollen. In Brandenburg sind bisher rund 40 000 Denkmale erfasst. 40 Prozent gelten als gefährdet.dpa

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