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Brandenburg: Zahnersatz, Kuren, Arzneien: Patienten können sparen

Gesundheitsleistungen sind in den EU-Beitrittsländern oft günstiger als in Deutschland. Die Kasse muss der Behandlung zustimmen

Die EUOsterweiterung bringt den Patienten in Berlin und Brandenburg die Möglichkeit zu sparen. Viele Gesundheitsleistungen sind zum Beispiel in Polen oder Tschechien günstiger als in Deutschland, auch wenn sich die Unterschiede oft nur für den kleinen Grenzverkehr lohnen und es natürlich zum Teil Sprachbarrieren gibt.

So besteht ab dem 1. Mai für deutsche Patienten die Möglichkeit, bei einem polnischen oder tschechischen Zahnarzt eine Krone oder Brücke einsetzen zu lassen. Dies könne wegen der geringeren Honorare für die Zahnärzte in den Beitrittsländern sehr viel günstiger sein, als wenn man dies hier machen lässt, heißt es bei der Berliner AOK. Wie bei einem deutschen Zahnarzt muss die Krankenkasse diese Behandlung zuvor genehmigen – und setze dann entsprechend die Zuschüsse fest, sagt Gabriele Rähse, Sprecherin der Berliner AOK. „Wichtig ist, dass der Patient sich zuvor über Garantieleistungen und Ähnliches informiert und seine Kasse fragt.“

Eine Ersparnis könnte auch bei Kuren und Reha-Behandlungen drin sein. Denn die deutschen gesetzlichen Krankenkassen müssen im Rahmen des vorgeschriebenen Leistungskataloges auch für diese Behandlungen im EU-Ausland die gesetzlichen Zuschüsse zahlen – ebenfalls nach vorheriger Genehmigung. Allerdings gilt das laut EU-Recht nur für Anbieter, die in den jeweiligen Ländern staatlich anerkannt sind. „Wir recherchieren gerade, welche Reha-Einrichtungen das in den Beitrittsländern betrifft“, sagt Martin Plass, Sprecher des Ersatzkassen-Verbandes (VdAK).

Wie mit den anderen EU-Staaten haben die deutschen Kassen auch ein Sozialabkommen mit den Beitrittsländern geschlossen, das heißt, ein deutscher Tourist kann dort auf Auslandskrankenschein behandelt werden. Trotzdem empfehlen die Kassen eine Reisekrankenversicherung, weil zum Beispiel ein Rücktransport nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden darf, sagt AOK-Sprecherin Rähse.

Wegen der geringeren Lebenshaltungskosten sind auch Arzneimittel in den Beitrittsländern günstiger. Das bestätigt auch der Deutsche Apothekerverband. Diese Vorteile gelten allerdings nur für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Kassenrezepte darf der Patient dort nicht einlösen. VdAK-Sprecher Plass rät den Kunden, den Wirkstoff des Medikaments auf einem Zettel zu notieren und in der polnischen Apotheke vorzuzeigen. Denn oft haben die vertrauten Medikamente im Ausland einen anderen Namen. Eine 50-prozentige Ersparnis zum Beispiel bei Schmerztabletten hat die Schwedter Filiale der Betriebskrankenkasse Deutsche Post festgestellt. I.B.

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