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Zossen: Mögliche Wahlwiederholung im Kreis Teltow-Fläming

Es ist ein Novum in der Geschichte Brandenburgs: Im Kreis Teltow- Fläming muss die Kreistagswahl vom 28. September aufgrund von Verstößen gegen Wahlgesetze möglicherweise wiederholt werden.

Zossen - „Was in Zossen passiert ist, ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Sauerei“, sagte Landrat Peer Giesecke (SPD) am Donnerstag. Der Kreiswahlleiter hatte zuvor – nach Konsultation mit dem Innenministerium – einem Bürgereinspruch stattgegeben, weil die Zossener Bürgermeisterin Michaela Schreiber (parteilos) kurz vor der Wahl im Amtsblatt für sich und ihre Liste „Plan B“ geworben habe. Dieses wird von der Gemeinde finanziert und dient deren offiziellen Bekanntmachungen. „Plan B“ zog mit zwei Abgeordneten in den Kreistag ein.

Nun muss der Kreistag am 15. Dezember entscheiden, ob die Wahl in Zossen, möglicherweise aber auch im gesamten Kreis wiederholt wird. Das Ergebnis ist offen. Denn es gebe ein Risiko, sagte Giesecke: Der Bürger kann den Beschluss des Kreistages anfechten und den Fall vor das Verwaltungsgericht bringen. Bei der üblichen Verfahrensdauer in Brandenburg ist mit keiner kurzfristigen Klärung zu rechnen. Erfolgt diese aber nicht bis sechs Monate nach der Kommunalwahl, müsste diese im Kreis tatsächlich wiederholt werden. Giesecke schätzte die Kosten auf mindestens 200 000 Euro. thm

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