zum Hauptinhalt

Brandenburg: Zwei Länder, ein Grundbuchamt

Brandenburgs Justizministerin schlägt weitere Behördenfusion mit Berlin vor

Potsdam - Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat gestern überraschend ein gemeinsames „zentrales Grundbuchamt“ für Berlin und Brandenburg angeregt. Es könnte wie das für 2006 geplante gemeinsame Mahngericht Synergieeffekte bringen, erklärte Blechinger. Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) bekundete Interesse: Die Kooperation mit Brandenburgs Justizministerium habe sich bereits bei der Zusammenlegung der Justizprüfungsämter, der Bildung gemeinsamer Fachobergerichte und der Vorbereitung eines zentralen Mahngerichts als „sehr gut“ erwiesen. Aufgrund dessen prüfe man „auch mit großem Interesse die Möglichkeit eines einheitlichen Grundbuchamts“, sagte Schubert. Oberste Maxime seien dabei Bürgerfreundlichkeit, kurze Wege und ein jederzeitiger Zugriff auf die Grundakten.

Doch hier könnte es Probleme geben: Denn während das gemeinsame Mahngericht – an das sich Gläubiger wenden können, wenn ein Schuldner nicht zahlt – nach dem Entwurf des Staatsvertrags in Berlin sitzen soll, möchte Blechinger das gemeinsame Grundbuchamt in Brandenburg ansiedeln. Als denkbaren Standort nannte sie die frühere sowjetische Militärstadt Wünsdorf, wo Gebäude leer stehen Auf die Bürger kämen ihr zufolge keine zusätzlichen Wege zu: Dank des elektronischen Grundbuchs könne man die Akten von jedem Amtsgericht aus einsehen.

Anlass für den Vorstoß Blechingers ist die geplante Straffung der Gerichtsstrukturen in Brandenburg: Wie berichtet, soll die Zahl der Amtsgerichte um sieben auf 18 reduziert werden. Voraussetzung ist laut Blechinger allerdings, dass die derzeit an jedem der 25 Amtsgerichte bestehenden Grundbuchämter ausgegliedert werden – um Platz zu schaffen. Andernfalls nämlich wären aufwändige Baumaßnahmen zur Unterbringung der fusionierten Amtsgerichte erforderlich, was aus Kostengründen nicht zu vertreten sei.

Überhaupt musste die Ministerin gestern einräumen, dass bei der beabsichtigten Straffung der Gerichtsstrukturen viele Fragen noch nicht geklärt sind. So könne derzeit niemand sagen, „ob sich die Fusionen wirklich rechnen werden“. Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durch das Finanzministerium stehe noch aus. Berücksichtigt werden müsse dabei, welcher Bauaufwand erforderlich wäre und ob es Nachnutzungen für die Gebäude gäbe, aus denen Gerichte ausziehen würden. Das Justizministerium verhehlt nicht, dass Gerichtsgebäude „nur unter sehr günstigen Umständen“ für andere Verwaltungszwecke oder auf dem freien Markt verwertbar seien. Personaleinsparungen durch die Gerichtsschließungen schloss Blechinger schon deshalb aus, weil bis 2009 Landesbedienstete nicht gekündigt werden können.

Der Zeitplan für die Gerichtsfusionen ist daher laut Blechinger völlig offen. Wo kaum Umbauarbeiten erforderlich sind, könne man Gerichte in ein bis zwei Jahren zusammenlegen, in anderen Fällen werde es sehr viel länger dauern.

Michael Mara

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false