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Datenschutz: Polizei darf auf Mails bei Providern zugreifen

Ermittler dürfen auch E-Mails beschlagnahmen, die ausschließlich auf einem Server eines Providers gespeichert sind. Das entschied das Verfassungsgericht.

Auch Mails, die bei Internetprovidern gespeichert sind, können beschlagnahmt werden und zwar bereits beim Verdacht auf leichtere Straftaten. Die Regeln zur polizeilichen Beschlagnahme gelten hier ebenso wie in dem Fall, dass ein Rechner in der Wohnung sichergestellt wird. Die Ermittler unterliegen dabei nicht den strengeren Vorgaben der heimlichen Telefonüberwachung, die nur bei schweren Straftaten erlaubt ist.

Eine Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf einem Server greife in das vom Grundgesetz gewährleistete Fernmeldegeheimnis ein, so das Gericht. Dennoch könne es Fälle geben, in denen das im Zuge der Ermittlungen gerechtfertigt sei. Nach Auffassung der Verfassungsrichter sind die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an der Wahrheitsermittlung "legitime Zwecke", die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können.

Mit dieser Entscheidung wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Firmeninhabers ab.

Gegen dessen Geschäftspartner laufen Ermittlungen wegen Untreue und Betrugs im Zusammenhang mit einem Investitionsprojekt in Indien. Im Zuge der Untersuchungen war herausgekommen, dass auf Geschäftskonten mehrere 100.000 Euro transferiert wurden. Seine Mails hatte der Firmeninhaber auf dem Server eines Providers gespeichert, von dem die Ermittler rund 2500 Mails kopierten.

Quelle: ZEIT ONLINE, bm, dpa, Reuters

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