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Die Porno-Website Redtube.

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Porno-Streaming: Redtube schaltet sich in Abmahn-Prozess ein

Aus für die Abmahner: Die Betreiber der Pornoseite Redtube haben eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer Firma The Archive erwirkt. Mit dem Schritt wollen sie ihre Seitenbesucher schützen - doch komplett sicher sind die noch nicht.

Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer Firma The Archive AG erwirkt. Diese hatte mit der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen Abmahnungen an Redtube-Nutzer verschickt. Dies ist The Archive AG ab sofort verboten, berichtete das Netzportal Heise.

Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte das Urteil umgehend: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streamingwebseiten besucht.“ Für Redtube sei nun klar, dass Internetuser Streamingwebseiten bedenkenlos besuchen können. Eine klare Rechtsprechung steht freilich weiterhin aus.

Die Kanzlei Urmann & Collegen hatte in den vergangenen zwei Wochen über 10000 Internetnutzer auf dem Postweg abgemahnt. Den Usern wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Filme vom Onlineportal Redtube heruntergeladen zu haben. Die Abmahnungen kamen im Auftrag von The Archive AG, die als Rechteinhaber einiger Pornotitel auftrat, die auf Redtube verfügbar waren. Die Kanzlei forderte daher eine Gebühr in Höhe von 250 Euro und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Die Vorgehensweise wurde von Verbraucherschützern und Anwaltskollegen stark kritisiert. Auch das Landgericht Köln hatte eingeräumt, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei.

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