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Vorbildlich: Mit einer Halterung ist die Nutzung des Mobiltelefons während des Radelns erlaubt, zum Beispiel zum Telefonieren per Freisprecheinrichtung oder Navigieren. Zum Bedienen oder Eintippen einer neuen Route müssen Radfahrer jedoch anhalten.

© dpa

Handy auf dem Rad: Schon das Halten ist verboten

Der Verkehr rollt gemächlich, das Handy klingelt - wer möchte da nicht kurz nachsehen, wer anruft? Die wenigsten wissen, dass nicht nur das Telefonieren, sondern schon das Halten des Mobiltelefons beim Radeln verboten ist.

Ohne Smartphone verlässt heute fast niemand mehr das Haus. Doch wer es auf dem Fahrrad nutzt, ist schnell abgelenkt, erklärt der Tüv Rheinland. Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) nehmen Menschen rund 90 Prozent der Informationen aus ihrer Umwelt über die Augen auf. Das heißt: Wer sich auf sein Smartphone konzentriert, dem stehen nur noch 10 Prozent seiner Aufnahmefähigkeit zur Verfügung. Auch zu laute Musik über Kopfhörer ist verboten, da sie den Straßenlärm übertönen könnte.

Die Straßenverkehrsordnung besagt aber: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Wichtig zu wissen: Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Das droht bereits, wenn beim Radeln das Handy nur in der Hand gehalten wird. Daher sollte das Handy während der Fahrt besser in der Tasche bleiben. (dpa)

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