Recht auf ein Pläuschchen: Wann ist nebeneinander radeln erlaubt?
Ob mit Freunden, der Familie oder Kollegen - gemeinsam radeln macht Spaß und ist unterhaltsam. Doch im Stadtverkehr ist kaum Platz dafür und die Gesetze sind streng. Doch es gibt Ausnahmen...
Ein kleiner Plausch auf dem Fahrrad sorgt für Abwechslung. Doch nebeneinander dürfen Radler nur unter bestimmten Voraussetzungen fahren. In einem Verband mit mindestens 16 Radlern ist das grundsätzlich erlaubt, teilt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) mit. Mehr als zwei Personen dürfen jedoch nicht parallel fahren, ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Die größten Freiheiten haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße. Dort dürfen sie unabhängig von der Anzahl nebeneinander fahren. In allen anderen Fällen schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Verkehr nicht behindert werden darf. In verkehrsberuhigten Bereichen etwa dürfen Radler laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) problemlos nebeneinander fahren, da Autos selbst nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren und auch nicht überholen dürfen.
In Tempo-30-Zonen ist paralleles Fahren theoretisch auch möglich. Entgegenkommende sowie überholende Autos müssen jedoch mindestens mit einem Abstand von 1,50 Meter an den Radlern vorbeifahren können. Auf Strecken mit Tempo 50 müssen Radfahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass sie Autos behindern. (dpa)
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