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Gesundheit: Die Wahl der Besten

Auf dem Weg zu Elite-Fachbereichen: Was sich durch eine neue Zulassungspolitik an Schulen und Hochschulen ändern soll

Die Hochschulen sollen sich künftig ihre Studenten in den Fächern mit Numerus clausus selbst auswählen können. Diese Empfehlung, die der Wissenschaftsrat am Montag abgab, wird weit reichende Folgen für die Schulen haben. Und sie wird den Weg zu Eliteuniversitäten oder Elitefachbereichen ebnen. Der Spekulation, dass wegen des neuen Verfahrens die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) abgeschafft werden soll, trat der Wissenschaftsrat entgegen. Die ZVS soll nicht mehr die Auswahl unter den Studenten treffen, sondern den Hochschulen und den Studienbewerbern als Service-Einrichtung zur Verfügung stehen.

Was soll sich in den Schulen ändern? Bisher werden die Schüler nur unzureichend bei Studien- und Berufswahl beraten – mit ein Grund für die hohen Abbrecherquoten an deutschen Universitäten. Der Wissenschaftsrat empfiehlt deswegen, schon an den Schulen spezielle Studien- und Berufsberater zu etablieren. Außerdem soll die Oberstufe an den Gymnasien so reformiert werden, dass die Spezialisierung begrenzt und ein durchgängiges Basisfach „Naturwissenschaften“ eingeführt wird.

Da das Abitur für eine optimale Auswahl der Studienbewerber „unverzichtbar“ ist, soll es gestärkt werden. Bisherige Bewertungsunterschiede zwischen den Ländern, mit der Folge, dass eine 1,7 in einem Land einer 2,3 in einem anderen Land entspricht, müssen überwunden werden. Deswegen spricht sich der Wissenschaftsrat für ein Zentralabitur in allen 16 Bundesländern aus.

Die Selbstauswahl der Studienbewerber ist für den Wissenschaftsrat ein entscheidender Hebel, weil sie den Wettbewerb fördert. Die besten Fachbereiche sollen sich künftig die besten Studenten auswählen und sich damit zu Spitzenhochschulen entwickeln. Dem Wissenschaftsrat schwebt als Ideal vor, dass die mehr an der Forschung orientierten Spitzenuniversitäten eine geringere Studentenzahl aufnehmen müssen als die Universitäten, die sich in der Lehre profilieren.

Bisher berechnen die Hochschulen die Zahl der zuzulassenden Studenten von Fach zu Fach unterschiedlich. Von Jahr zu Jahr müssen die Zulassungsvorschläge der Hochschulen vom Wissenschaftsminister bestätigt werden. Der Wissenschaftsrat schlägt vor, dieses Genehmigungsverfahren durch Zielvereinbarungen zu ersetzen, in denen die Hochschulen für einen längeren Zeitraum die Zulassungszahlen aushandeln. Der Wissenschaftsrat hofft, dass herausragende Fachbereiche eines Tages von dem Verfassungsgrundsatz der erschöpfenden Nutzung der Kapazitäten befreit werden können.

Das ist jedoch Zukunftsmusik. Näher liegt die möglichst schnelle Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats durch die Gesetzgeber Bundestag und Bundesrat. Das Hochschulrahmengesetz müsse zügig in diesem oder im nächsten Jahr novelliert werden. Die Kultusministerkonferenz hat zwei Vorschläge unterbreitet: Die von der CDU regierten Länder wollen, dass 50 Prozent der Studienplätze durch die Hochschulen selbst vergeben werden. Weitere 25 Prozent weist die ZVS den Abiturbesten nach ihren Ortswünschen zu. Die restlichen 25 Prozent werden nach Wartezeit und Abiturnotendurchschnitt vergeben. Die SPD-regierten Länder wollen nur 25 Prozent der Studienplätze durch die Hochschulen auswählen lassen. 25 Prozent werden von der ZVS an die Abiturbesten vergeben und 50 Prozent nach Wartezeit und Durchschnittsnote zugeteilt.

Bei der Auswahl der Studienbewerber sollen die Hochschulen künftig neben der Ausschlag gebenden Abiturnote mit Tests oder Auswahlgesprächen arbeiten, die jedoch so verfeinert werden müssen, dass sie einen Prognosewert bekommen und gerichtsfest sind. Im Übrigen sollen alle Studenten nach dem ersten weitgehend verschulten Studienjahr auf ihre weitere Eignung hin überprüft werden, fordert der Wissenschaftsrat.

Uwe Schlicht

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