zum Hauptinhalt

Gesundheit: Dr. Dienstleistung

Staatsanwalt ermittelt gegen mutmaßliche Berliner Titelhändler

Mit gefälschten Doktortiteln deutscher Universitäten sollen Betrüger in den vergangenen zwei Jahren bundesweit einträglich gehandelt haben. Betroffen ist nun auch die Freie Universität Berlin (FU). Gegen vier Hauptverdächtige erhob die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt Anklage wegen „Betruges und Urkundenfälschung in besonders schweren Fällen“. Drei der Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Dies bestätigte die Justizpressestelle Moabit jetzt auf Anfrage des Tagesspiegels. Insgesamt 74 Mal sollen die Beschuldigten ihren „Kunden“ für viel Geld falsche Titel deutscher Universitäten verkauft haben.

Ausgelöst wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Anzeige der Freien Universität. Wie das Rechtsamt der Hochschule mitteilte, war man dort bereits im September 2001 von einem Unternehmer aus Remscheid darüber informiert worden, dass man ihm gegen Bezahlung einen Doktortitel der FU angeboten habe. Dem Amt liegt eine Kopie des „Dienstleistungsvertrags“ vor, den der Remscheider von einer „Wissenschaftsberatung“ namens Akademus erhielt. Darin wird dem Promotionswilligen für mindestens 25 000 Mark zunächst die Vermittlung eines Doktorvaters an einer „staatlichen deutschen Hochschule“ zugesichert. Gegen einen Aufpreis wird weiter auch die Option angeboten, die Dissertation von „promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern des Dienstleisters“ erstellen zu lassen. In einem persönlichen Gespräch mit dem Direktor der Berliner Niederlassung von Akademus sei ihm dann ganz konkret eine Promotion zum „Doktor der Wirtschaftswissenschaften“ (Dr. rer. oec.) wahlweise an der Freien Universität Berlin oder der Universität Hamburg angeboten worden, so der Unternehmer. Das sei ihm dann doch „zu einfach“ erschienen. Deshalb habe er sich beim Rechtsamt der FU nach der Echtheit der Promotion erkundigt.

Nach diesem Hinweis erstattete man dort im Oktober 2001 Anzeige gegen den „Direktor“ von Akademus Berlin wegen des Verdachts der Bestechung. Nach Angaben des Pressesprechers der Justizpressestelle Berlin, Björn Retzlaff, war jedoch in keinem der bekannten Fälle tatsächlich ein Amtsträger einer deutschen Universität in den Titelhandel verwickelt. Stattdessen handelte es sich bei den käuflichen Promotionsurkunden anscheinend ausnahmslos um dreiste Fälschungen. Ulrike Kalbreier, zuständig für Promotionsangelegenheiten an der Uni Hamburg, bestätigt, dass man auch an ihrer Universität auf gefälschte Promotionsurkunden aufmerksam geworden sei. Etwa fünf bis zehn Fälle habe sie bisher an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Einer davon betrifft sowohl die Uni Hamburg als auch die FU Berlin.

Der FU liegt in diesem Fall je eine gefälschte Promotionsurkunde beider Universitäten vor. Nach Informationen der Berliner Universität will ein Heilpraktiker aus Norddeutschland diese von einem Promotionsvermittler aus Lüneburg bekommen haben. Der mutmaßliche Titelhändler habe dem Heilpraktiker suggeriert, dass ihm allein aufgrund seiner Berufserfahrung und der außergewöhnlichen Qualität seiner Vorträge der Doktortitel zuerkannt werde – und deshalb sowohl auf das Verfassen einer Dissertation als auch auf eine mündliche Prüfung verzichtet werden könne. Der Bitte des Titelhändlers, eine Spende in fünfstelliger Höhe – angeblich zugunsten des Universitätsfördervereins – zu entrichten, kam der Heilpraktiker danach anstandslos nach, berichtet das Rechtsamt der FU.

Auf diese Weise soll der Heilpraktiker innerhalb eines Jahres sowohl einen Doktortitel der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der FU als auch einen der medizinischen Fakultät der Universität Hamburg erworben haben. Die FU erstattete im Mai 2002 Anzeige wegen des Verdachts der Führung eines falschen Titels gegen den Mann, der von der Echtheit seiner erworbenen Promotionen angeblich überzeugt gewesen sei. Ein früheres Verfahren der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen den Heilpraktiker war im März 2002 eingestellt worden, weil man selbst dort nicht erkannte, dass es sich bei den Urkunden um Fälschungen handelte. Eine Rückfrage bei der FU allerdings hätte, nach deren Behauptung, den Schwindel schon damals auffliegen lassen können, denn Fachkundige dort hätten die Fälschung auf den ersten Blick erkannt.

Ob die Staatsanwaltschaft gegen einige Käufer ein Verfahren wegen des Verdachts der Führung eines falschen Titels einleiten wird, konnte Björn Retzlaff von der Justizpressestelle Berlin noch nicht sagen. In Einzelfällen sei dies aber theoretisch möglich. Die Titelkäufer seien jedoch nicht automatisch straffällig, auch wenn sie in dem Glauben gehandelt haben sollten, für ihre Promotion einen Professor zu bestechen, so Retzlaff. Da in keinem der 74 bekannten Fälle tatsächlich ein Amtsträger einer deutschen Universität bestochen worden sei, hätten die Käufer nur den Versuch einer Bestechung unternommen – und der sei nicht strafbar.

Franziska Garbe

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false