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Gesundheit: Einigungsgrundlage für einen Staatsvertrag bald in Sicht?

In der Debatte um Studiengebühren an deutschen Hochschulen zeichnet sich Bewegung ab. Mitte Januar hatte der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner einen Vorschlag zur Einführung so genannter Studienkonten für das Erststudium auf den Tisch gelegt.

In der Debatte um Studiengebühren an deutschen Hochschulen zeichnet sich Bewegung ab. Mitte Januar hatte der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner einen Vorschlag zur Einführung so genannter Studienkonten für das Erststudium auf den Tisch gelegt. Demnach sollen Studenten ein Guthaben von rund 200 Semesterwochenstunden erhalten, mindestens jedoch zehn Prozent mehr als in den Studienplänen derzeit vorgesehen. Das entspricht einem durchschnittlichen Pensum von zwanzig Wochenstunden über zehn Semester. Wird dieses Guthaben vor Abschluss des Studiums aufgebraucht, könnten Gebühren fällig werden. Nach einer ersten Prüfung nannte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn dieses Modell nun "einen praktikablen Vorschlag und eine Einigungsgrundlage für einen Staatsvertrag zwischen den Ländern." Es sei jetzt Sache der Länder, die Verhandlungen zu führen.

Studiengebühren können nach der geltenden Rechtslage nur durch einen Staatsvertrag eingeführt werden. Sollte dieser nicht zustande kommen, stellte Bulmahn eine erneute Novelle des Hochschulrahmengesetzes in Aussicht. Bei der letzten Novellierung des Gesetzes war der Passus über das Verbot von Studiengebühren für das Erststudium am Widerstand der unionsgeführten Südländer gescheitert. Bayern verlangt seit diesem Jahr für das Zweitstudium rund 1000 Mark pro Semester. In Baden-Württemberg werden Langzeitstudenten zur Kasse gebeten. Berlin und Niedersachsen erheben Verwaltungsgebühren, die ausschließlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes fallen. "Mit dem Vorschlag von Jürgen Zöllner könnten wir Studiengebühren für das Erststudium bundesweit ausschließen", sagte Bulmahn.

In Zöllners Modell ist das Erststudium ganz klar festgelegt. Wer sein Stundenkonto bis zum Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit nicht aufbraucht, kann den Rest als Bonus für weitere Studienangebote etwa zur Weiterbildung oder ein Zweitstudium verwenden. Wenn der Student nach der Regelstudienzeit fertig wird, verfällt der Rest auf dem Studienkonto. Pro Semester müssen mindestens acht bis zehn Wochenstunden in Anspruch genommen. "Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann man ohne Probleme mit Chipkarten überprüfen", erläuterte Bulmahn. Ausländische Studenten sollen grundsätzlich wie deutsche Studenten behandelt werden. Promotionen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Heiko Schwarzburger

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