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Gesundheit: Im Raster der Bafög-Fahnder

Zehntausende von Studierenden haben zu Unrecht Leistungen bezogen – jetzt müssen sie zurückzahlen

„Hallo, ist euch schon ein Fall bekannt, in dem ein Strafverfahren eingeleitet worden ist?“ – „Weiß das Studentenwerk, wie groß mein Vermögen ist?“ So lauten die Fragen, die besorgte Bafög-Empfänger seit anderthalb Jahren im Internet stellen – seit bekannt ist, dass das Bundesamt für Finanzen und die Landesbafög-Ämter ihre Informationen miteinander abgleichen. Die Studentin Lina will wissen, ab wann kontrolliert wurde, die Absolventin Karin interessiert sich dafür, ob auch sie mit einer Rückforderung rechnen muss. Im „Forum“ bei „Studi’s online“ treffen sich Studierende, die zu Unrecht Bafög bekommen haben – bewusst oder unbewusst. Zwischen 15 und 25 Prozent aller bundesweit 300 000 Bafög-Empfänger haben in den letzten Jahren Leistungen vom Staat bezogen, die ihnen gar nicht oder nicht in dieser Höhe zustehen. Allein in Berlin, wo etwa 23 000 Studenten Bafög beziehen, wurden seit 1996 etwa zehn Millionen Euro zu Unrecht ausgezahlt, in Brandenburg gingen 2,7 Millionen Euro zu viel an Schüler und Studenten. Bundesweit dürfte die Summe über zehnmal so hoch liegen.

Betrug beim Bafög kann auffliegen, seit das Bundesbildungsministerium auf einen Datenabgleich gedrängt hat. Zuvor waren dem Bundesrechnungshof Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Seit dem Jahr 2000 werden die Bafög-Anträge mit den Informationen des Bundesamtes für Finanzen verglichen. Das Amt sammelt alle Freistellungsaufträge, die Steuerpflichtige ihrer Bank erteilt haben, um vom Zinsabschlag befreit zu werden. Wie kann ein Student Zinserträge erzielen, wenn er doch auf seinem Bafög-Antrag behauptet, kein Vermögen zu besitzen? Erlaubt sind seit Juli 2002 nur 5200 Euro, davor waren es rund 3000 Euro. Besitzt jemand mehr, wird ihm die Summe aufs Bafög angerechnet oder er verliert seinen Anspruch. Doch manchmal finden sich auf den Konten bis zu 30 000 Euro.

Seit 2001 verschicken die Mitarbeiter der Bafög-Ämter Briefe an verdächtige Studierende, in denen diese aufgefordert werden, ihr Vermögen offen zu legen. Als Vermögen gelten unter anderem auch vermögenswirksame Leistungen, Bausparverträge oder Hauseigentum. Legen die Eltern oder sonst jemand auf den Namen des Studenten Konten an, zählt auch das zu dessen Vermögen. Die Mitarbeiter der Ämter gehen bei der Kontrolle die Anträge bis ins Jahr 1996 durch: „Das Vermögen ist schließlich nicht vom Himmel gefallen“, sagt Peter Wolff vom Berliner Amt für Ausbildungsförderung. Zum Teil zahlen die Studierenden das Geld sofort zurück, zum Teil reagieren sie erst, wenn ihnen ein Zwangsgeld angedroht wird. Bußgelder von sechs bis zehn Prozent der Schadenssumme wurden bereits verhängt, Ermittlungen gegen Zahlungswiderwillige laufen. Allerdings will etwa das Berliner Amt nicht überall bis zum Äußersten gehen: Dafür reicht das Personal nicht, wie Wolff sagt. „Außerdem wollen wir die Studierenden nicht kriminalisieren.“ Berlin konnte bislang erst die Hälfte des zu Unrecht bezogenen Bafögs wieder eintreiben. Wolff befürchtet, der überraschend häufige Missbrauch könnte das Bafög generell in Misskredit bringen und Finanzpolitikern Argumente liefern, hier wieder abzuspecken.

Die meisten Studierenden, die nicht rückzahlungswillig sind, erklären, sie hätten nicht davon gewusst, dass ihre Eltern unter ihrem Namen gespart hätten. Glaubwürdig ist das kaum, schließlich haben die Studierenden einen Freistellungsauftrag unterschrieben, wussten also Bescheid. Nach Wolff kommt es aber tatsächlich häufiger vor, dass Eltern Geld auf den Konten ihrer studierenden Kinder verstecken, um auch deren Freibeträge nutzen zu können. Ertappt sie das Bafög-Amt, müssen sie entweder Steuern zurückzahlen oder ihr Kind das Bafög. Hat ein Student über Jahre den Bafög-Höchstsatz von zurzeit 585 Euro bekommen, belaufen sich die Rückforderungen des Amtes auf bis zu 15 000 Euro. Den Verwaltungsaufwand bezeichnet Wolff als „irrsinnig hoch“. Auch sei eine hundertprozentige Kontrolle unmöglich: „Vielleicht spricht sich der Datenabgleich ja bald rum“, sagt er. Aber dann würden die Studierenden ihr Geld bestimmt „unter dem Kopfkissen in Sicherheit bringen“.

Auf Kritik stößt der Abgleich bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und einiger Länder. Für Berlin erklärte die Sprecherin Anja-Maria Gardain, das Abgleichen ganzer Datensätze sei nicht zu billigen, da es anders als bei den Sozialleistungen keine Rechtsgrundlage für eine solche „Rasterung“ gebe. Nur in einzelnen Verdachtsfällen könnten die Bafög-Ämter Daten an das Bundesamt für Finanzen übermitteln.

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