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Gesundheit: Mehr Auswahl für die Hochschulen

Kultusminister entscheiden über Zulassung der Studenten

Die Kultusminister der Länder wollen bei ihrer Sitzung am 6. und 7. März in Berlin ein neues Auswahlverfahren für die Vergabe von Studienplätzen beschließen. Sie folgen damit dem langjährigen Drängen der CDU-regierten Länder. Es stehen zwei Modelle zur Wahl. Das eine Modell wird vor allem von den CDU-regierten Ländern unterstützt und ist zuvor in Baden-Württemberg an der Universität Mannheim erprobt worden. Es sieht vor, dass im Rahmen einer Experimentierklausel 50 Prozent der Studienplätze durch die Hochschulen selbst vergeben werden nach einem eigenen Auswahlverfahren. Das heißt, für die Hälfte der von Semester zu Semester zu besetzenden Plätze würde die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund nicht mehr eingeschaltet. Erst für die andere Hälfte wäre dann die ZVS zuständig.

Dennoch würde dieses Modell vor allem dem Gedanken Rechnung tragen, dass sich die besten Fachbereiche an den bevorzugten Hochschulen einen großen Teil ihrer Studenten selbst auswählen. Dadurch würde der Wettbewerb gestärkt, denn gute Studenten fordern ihre Professoren ganz anders heraus. Auf der anderen Seite, so hofft man, fühlen sich die Hochschulen, die sich die Studenten in den Fächern mit Zulassungsbeschränkungen selbst auswählen können, ganz anders für ihre Studenten verantwortlich.

Das andere Modell, das von den SPD-regierten Ländern favorisiert wird, sieht vor, dass 25 Prozent der Studienplätze an die Bewerber gehen, die im Abitur die besten Noten aufweisen. Sie werden von der ZVS an die Hochschulen verwiesen. Dabei geben die Ortswünsche der Abiturbesten den Ausschlag. Weitere 25 Prozent der Studienplätze werden durch die Hochschulen nach eigenen Auswahlkriterien besetzt. Die verbleibenden 50 Prozent der Studienplätze vergibt die ZVS nach den seit langem geltenden Kriterien der im Abitur erzielten Durchschnittsnote und der Wartezeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist.

ZVS wird Servicestelle

Es fällt auf, dass in beiden Modellen nicht die Auflösung der ZVS verlangt wird, sondern dass die ZVS auf jeden Fall erhalten bleibt. Aber jetzt in dem Sinne einer Servicestelle für die Studenten und die Hochschulen. Denn bei jedem Zulassungsverfahren stellt sich die Frage, was mit den nur durchschnittlichen Studienbewerbern geschieht. Auch sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen Studienplatz, sofern dieser irgendwo in Deutschland vorhanden ist. Und auf diese Studienbewerber können die Länder auch deswegen nicht verzichten, weil es nach wie vor das Ziel ist, 40 Prozent eines Jahrganges zum Studium zu bringen.

Wenn sich die Länder nicht auf ein Modell einigen, ist damit kein Scheitern der neuen Zulassungspraxis verbunden. Die Kultusminister werden dann die Chance nutzen, mit der gebotenen Einstimmigkeit den Weg zu einem neuen Zulassungsverfahren zu ebnen und es den Ländern frei zu stellen, nach welchem der beiden Verfahren sie vorgehen möchten. Das Modell Baden-Württemberg unterstützen bisher neun Länder, das Modell, das die ZVS weiterhin stärker ins Spiel bringt, wird von sieben Ländern gut geheißen. So oder so ist auch der Bund beteiligt, weil das Hochschulrahmengesetz geändert werden muss. Denn im Hochschulrahmengesetz sind das Zulassungsverfahren und damit die Auswahlkriterien bundeseinheitlich festgelegt.

Schon jetzt können sich die Hochschulen bis zu 20 Prozent der Studienbewerber selbst auswählen und dazu entweder den Weg über Auswahlgespräche oder die besondere Gewichtung einer Berufsausbildung vor Studienbeginn beschreiten. Aber die Hochschulen haben von diesem Verfahren eher zögernd Gebrauch gemacht.

Uwe Schlicht

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