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Gesundheit: Mitbestimmung in den Gremien: Was Berlin plant

Noch haben die Professoren in den Gremien der Berliner Hochschulen die Mehrheit. Doch die rotrote Koalition hat erklärt, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Hochschulgesetz zu verabschieden.

Noch haben die Professoren in den Gremien der Berliner Hochschulen die Mehrheit. Doch die rotrote Koalition hat erklärt, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Hochschulgesetz zu verabschieden. Selbst Abgeordnete der SPD liebäugeln damit, dem satzungsgebenden Gremium (Konzil) in dem neuen Gesetz die Viertelparität einzuräumen. Damit würden Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studenten und Dienstkräfte zu gleichen Anteilen über die Reformsatzungen entscheiden.

Die PDS will noch weiter gehen. Seit längerem zirkuliert in ihren Reihen ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf, der für alle akademischen Gremien (Akademischer Senat und Fachbereichsräte) die Viertelparität vorsieht. Dort heißt es: „Die bisherigen Erfahrungen mit der Erprobungsklausel zeigen, dass der den Hochschulen gewährte Freiraum in der Regel tendenziell zu gunsten einer Anpassung der Hochschulbinnenstruktur an das . . . Leitbild einer Unternehmenshochschule genutzt wird.“ Dies sieht die PDS als einen Konstruktionsfehler an. In dem neuen Hochschulgesetz will die PDS „innovative Mitbestimmungsmodelle erproben, die auf eine Erweiterung der Partizipation insbesondere von Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzielen“. Eine solche Erweiterung könne die „Leistungsfähigkeit der Hochschule verbessern, gerade weil sie statt auf eine vermeintliche Beschleunigung von Entscheidungsprozessen auf deren breite Akzeptanz durch alle am hochschulisch verfassten Wissenschaftsprozess beteiligten Gruppen setzt“. „Eine einseitige Orientierung der neuen Hochschulstrukturen an Partialinteressen, die die bisherige Anwendung der Erprobungsklausel auszeichnet“, möchte die PDS künftig ausschließen.

Die Viertelparität im Akademischen Senat soll so aussehen: Jeweils vier Vertreter der Professoren, Studenten, Assistenten und des Personals entscheiden. In Fragen der Forschung, Lehre und der Berufung fordert jedoch das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit für die Professoren in den Gremien.

Dieser Forderung will die PDS mit einem Trick gerecht werden: Für Entscheidungen in solchen Fragen soll der Akademische Senat um neun Professorenvertreter erweitert werden, die aber nicht von der Professorengruppe allein gewählt werden, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt, sondern sie sollen in einer „integrierten Wahl“ von allen Hochschulmitgliedern zusammen ausgewählt werden. Vergleichbare Regelungen sollen die Viertelparität in den Fachbereichsräten verfassungskonform machen. U.S.

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