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Gesundheit: Transplantation und Obduktion: Leichenschau

In Berlin - das neben Hamburg und Sachsen als einziges Bundesland die Frage in einem Gesetz regelt - muss der Arzt die Angehörigen über eine beabsichtigte Leichenschau unterrichten, wenn nicht der Patient ihr schon zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Sie kann nur stattfinden, wenn die Hinterbliebenen nicht widersprechen.

In Berlin - das neben Hamburg und Sachsen als einziges Bundesland die Frage in einem Gesetz regelt - muss der Arzt die Angehörigen über eine beabsichtigte Leichenschau unterrichten, wenn nicht der Patient ihr schon zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Sie kann nur stattfinden, wenn die Hinterbliebenen nicht widersprechen. In den anderen Bundesländern gilt einstweilen, wie der Pathologe Hans-Jörg Schäfer vom Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf erklärt, als kleinster gemeinsamer Nenner eine Widerspruchslösung, die in den Krankenhausbedingungen niedergelegt ist.

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Kinderpathologie der deutschen Gesellschaft für Pathologie betont allerdings gleichzeitig, dass Eltern, die ja eine besondere Gruppe von Angehörigen darstellen, auch in Bundesländern, die keine eigene gesetzliche Vorschrift dazu haben, vor einer geplanten Obduktion ihres gestorbenen Kindes "immer gefragt" werden. In anderen Ländern, etwa in Österreich, gilt eine Verpflichtung zur Sektion bei medizinischem Aufklärungsbedarf. Dass ein solcher Bedarf besteht, müssen deutsche Pathologen den Angehörigen im Gespräch klar machen - und das in einer extrem belastenden Situation.

So schwer es dann zu erläutern ist: Von der Sache her ist einleuchtend, dass der Blick ins Körperinnere des toten Kindes auch für die Zukunft der Eltern wichtig sein kann. Die häufigste Ursache dafür, dass ein Kind nach der Geburt oder schon im Mutterleib stirbt, sind heute Fehlbildungen, etwa komplizierte Hirnanomalien, schwere Herzfehler oder der weit offene Rücken ("Spina bifida"). Alle Eltern möchten wissen, ob auch bei einer weiteren Schwangerschaft das Risiko für solche Erkrankungen erhöht ist. Die Untersuchungen der Kinderpathologen können in solchen Fällen die Beratung erleichtern. "Bei erneutem Kinderwunsch stellen Eltern immer wieder Fragen, die wegen einer fehlenden Obduktion nicht beantwortet werden können", bedauert Schäfer.

Skandale wie der jüngste aus England (siehe nebenstehenden Bericht) oder der einige Jahre zurückliegende in Deutschland, wo Leichenteile an Medizinproduktehersteller abgegeben wurden, schüren auf der anderen Seite Ängste bei Eltern und anderen Angehörigen. Könnte es auch in Deutschland passieren, dass nach Obduktionen Organe verstorbener Kinder zu Tausenden in Kliniken gehortet werden und die Eltern, ohne es zu wissen, "eine leere Hülle bestatten"?

Der Charité-Kinderpathologe Martin Vogel verneint dies. Nach Möglichkeit werden Organe, die für eine genauere Untersuchung entnommen werden mussten, vor der Bestattung zurückgelegt. Nur Gewebeproben werden für aufwändige Spezialuntersuchungen zurückbehalten, die erst nach der Bestattung abgeschlossen werden. Die Präparationen, Begutachtungen unter dem Mikroskop und Besprechungen mit den behandelnden Ärzten dauern oft Monate. "Eine Sammlung von Kinderorganen wie die, die der Berliner Pathologe Rudolf Virchow anlegte, wäre heute nicht mehr denkbar", sagt Vogel.

Adelheid Müller-Lissner

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