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Nach dem NSU-Schock: Kommission Rechtsterrorismus hält V-Leute für unverzichtbar

Die Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus will am Einsatz von V-Leuten festhalten, die unbefriedigende Rechtslage soll aber geklärt werden. Auch soll die Funktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestärkt werden.

Von Frank Jansen

Die nach dem NSU-Schock gegründete Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus hält den Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz für unverzichtbar. Es werde aber im jetzt fertig gestellten Schlussbericht gefordert, die unbefriedigende Rechtslage beim Einsatz der Spitzel gesetzlich zu klären, hieß es am Freitag in Kommissionskreisen. Das gelte vor allem für die Frage, ob sich V-Leute in einem extremistischen Milieu an Straftaten beteiligen können, um keinen Verdacht der Zusammenarbeit mit einer staatlichen Behörde zu erregen.

Die mit hochrangigen Experten besetzte Kommission spricht sich zudem dafür aus, die Funktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zentralstelle des Verbundes der Verfasungsschutzbehörden zu stärken und die Kompetenzen des Generalbundesanwalts zu erweitern. Unterdessen haben, wie jetzt bekannt wurde, am Montag mutmaßlich rechte Täter in München den Eingang des Büro eines Anwalts von Hinterbliebenen eines Opfers des NSU-Terrors mit Fäkalien beschmiert. Im Prozess selbst waren Neonazis aufgetaucht, darunter ein ehemaliger Terrorist.

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