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Altersvorsorge

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Altersvorsorge: Auf Nummer sicher gehen: die Riester-Rente

Auch wenn sie einen schwierigen Start hatte, die Riester-Rente ist eine Bank bei der Altersvorsorge. Schon bei relativ geringen Einzahlungen gibt der Staat ordentlich was dazu. Doch für wen lohnt sich die Riester-Rente wirklich?

Auch wenn sie einen schwierigen Start hatte, die Riester-Rente ist eine Bank bei der Altersvorsorge. Schon bei relativ geringen Einzahlungen gibt der Staat ordentlich was dazu. Doch für wen lohnt sich die Riester-Rente wirklich?

Riestern kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ob Arbeitnehmer, Arbeitslose, Beamte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende oder Kindererziehende. Um die volle Förderung vom Staat zu erhalten muss ein Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Doch Riester lohnt sich nicht nur für kinderreiche Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, auch Besserverdiener können von der Förderung profitieren, da sie neben der Zulage eine Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug geltend machen können. Dazu genügt es, mit der jährlichen Steuererklärung die Anlage AV einzureichen, auf der das Bruttoeinkommen, sowie die getätigten Beiträge in einen Riester-Vertrag erklärt werden. Wer 2007 den Maximalbeitrag von 1.575,-EUR in seine Riester-Rente einzahlt und mit 30 % Einkommenssteuern belastet ist, spart 472,50 EUR im Jahr, da der jährliche Beitrag zu 100% geltend gemacht werden kann.

Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Rechnung für Familien mit Kindern aufgeht:

Die Riester-Rente und die staatlichen Zulagen bei einem Angestellten, jährliches Bruttoeinkommen 25.000 EUR, 2 Kinder in der Übersicht.

  2007 2008
Beitrag zur Riester-Rente 2007: 3% des Bruttoeinkommens (max. 1.575 EUR) 2008: 4 % des Bruttoeinkommens (max. 2.100 EUR) 750 EUR 1.000 EUR
abzgl. Grundzulage 2007: 114 EUR pro Person 2008: 154 EUR pro Person 114 EUR 154 EUR
abzgl. Kinderzulage 2007: 138 EUR pro Person 2008: 185 EUR pro Person 2x 138 EUR = 276 EUR 2x 185 EUR = 370 EUR
Eigenbeitrag (mind. 60 EUR) Monatlicher Beitrag 360 EUR 30 EUR 476 EUR 39,67 EUR

Neben den genannten unmittelbar förderberechtigten Personen gibt es aber auch einen mittelbar geförderten Personenkreis, dessen Anspruch begründet sich durch die Zulagenberechtigung des Ehegatten. D.h. Selbständige können ebenso riestern wie Hausmänner/-frauen, die aus der Erziehungszeit raus sind, vorausgesetzt sie sind mit einer umittelbar förderberechtigten Person verheiratet. Dazu müssen Sie zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschliessen, es liegt aber in ihrer Entscheidung, ob sie auf den Vertrag einen Eigenbeitrag zahlen oder nur die Förderung vom Staat nutzen wollen. In o.g. Beispielrechnung würde der jährliche Eigenbeitrag durch die Zulage des Ehegatten, ohne das diese/r auf den Vertrag einzahlt nochmal auf 246 EUR/jährlich in 2007 sinken.

Die Förderung lohnt sich also, doch was kommt bei Riester als zusätzliche Rentenzahlung überhaupt raus?

Diese Frage beschäftigt die Verbraucher zunehmend, zumal die Riester-Rente bei Auszahlung, bedingt durch die Förderung in der sogenannten Ansparphase zu 100 Prozent versteuert wird. Zunächst birgt die Geldanlage in Riester für den Kunden keinerlei Risiko, da die eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit garantiert sind. Das bedeutet, dass eine lebenslange Rente in einer bestimmten Höhe in jedem Fall garantiert ist. Gleichzeitig bieten fast alle Anbieter neben der Garantierente die Möglichkeit einer Investment-Rente an, so daß der Verbraucher ohne Risiko die Möglichkeit hat, seine Rente durch Anlage in Investmentsfonds weiter zu erhöhen. Was die Besteuerung in der Auszahlungsphase angeht, gibt es zunächst den Steuergrundfreibetrag von ca. 7.664 EUR, d.h. nur die Einkünfte oberhalb dieses Freibetrages werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert, der zudem im Rentenalter deutlich geringer ist, als davor.

Sylvia Bontrup, M.A., ist seit 2004 bei der AXA und arbeitet als Vorsorgeberaterin im Vertriebsbereich Berlin-Oder-Spree

Wichtig ist aber vor allem eins: die Zahlung der Zulagen auf den Vertrag müssen entsprechend gesichert werden, denn nur, wenn auch die Zulagen entsprechend fließen, laufen sie als Sparbeitrag in das Kapital für die spätere Rente ein. Mit dem "Dauerzulagenantrag", den die Bundesregierung eingeführt hat, ist dies heute allerdings kein Problem mehr, ein guter Berater hat diesen bereits bei Abschluß dabei und füllt ihn gemeinsam mit dem Kunden aus. So wird verhindert das Riester-Sparer bares Geld verschenken.

Sylvia Bontrup

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