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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Brandenburg

Ein Versicherer für alle Sparten

Ich habe all meine Versicherungen einschließlich der Rechtsschutzversicherung bei einer Gesellschaft. Nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung wird kein Versicherungsschutz bei Klagen gegen die Gesellschaft hinsichtlich der anderen Versicherungen gewährt. Sollte man deshalb generell die Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherung haben, und sollte ich meine jetzige Rechtsschutzversicherung kündigen?

Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung lohnt sich nur, wenn der Versicherungsschutz verbessert wird. In den letzten Jahren und speziell durch EU-Regelungen und den Wegfall der Genehmigungspflicht von Versicherungsbedingungen hat sich vieles geändert. Ausgangspunkt für Entscheidungen sollten immer folgende Überlegungen sein: „Was habe ich, was will ich, wie teuer ist es oder wird es?"

Früher war der Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten mit Versicherern generell ausgeschlossen (ARB 75). Später konnte dieser Rechtsschutz durch entsprechende Klauseln vereinbart werden. Mit den ARB 94 wurden die Rechtsstreitigkeiten mit Versicherern zum Vertragsinhalt bei Rechtsschutzversicherungen. Allerdings immer mit der Einschränkung: Kein Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit der Rechtsschutzversicherung oder dessen Schadensabwicklungsunternehmen.

Dieser so genannte allgemeine Risikoausschluss birgt von vornherein Gefahren in sich, wenn es um den Deckungsschutz für die Wahrnehmung von Interessen bei einer Versicherungsstreitigkeit geht. Der Gesetzgeber hat dem entgegengewirkt, indem im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt ist, dass Versicherer mit breitem Spartenangebot für den Bereich Rechtsschutzversicherung ein so genanntes Schadensabwicklungsunternehmen vorhalten müssen. Einfach ausgedrückt: Das Schadensabwicklungsunternehmen entscheidet über die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung für den jeweiligen Rechtsstreit. Es prüft den Umfang des Versicherungsschutzes einschließlich der Risikoausschlüsse und der Erfolgsaussichten der Klage. Damit soll gewährleistet sein, dass objektiv entschieden wird.

Übrigens: Werden verschiedene Versicherungssparten im Versicherungsschein aufgelistet, so muss die Rechtsschutzversicherung den Deckungsumfang und die Prämie gesondert ausweisen. Auch das selbstständige Schadensabwicklungsunternehmen ist zu benennen. Foto: Thilo Rückeis

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