zum Hauptinhalt

Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Riester-Rente auch für Selbstständige?

Ich bin selbstständig und habe schwankende Einnahmen. Mal sind es in einem Jahr 4000 Euro, mal das Doppelte. Kann ich einen Riester-Zulagenvertrag als Ehefrau abschließen und zusätzlich die Rürup-Rente? Was bringt die Rürup-Rente eigentlich?

Riester-Sparen lohnt sich für jeden. Als Selbstständige können Sie aber nur „riestern", wenn Ihr Mann förderberechtigt ist. Er ist es als rentenversicherungspflichtiger Angestellter oder als Beamter. Außerdem muss er selbst einen Riester-Vertrag abschließen. Ansonsten wird Ihr Vertrag nicht gefördert. Tut er das und Sie auch, profitieren Sie beide von je einer jährlichen Grundzulage von 114 Euro (für dieses und das nächste Jahr), ab 2008 dann 154 Euro. Haben Sie Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, bekommt einer von Ihnen pro Kind noch eine Kinderzulage von jährlich 138 Euro, ab 2008 pro Jahr 185 Euro.

Der zweite Teil der Riester-Förderung besteht aus der Steuerfreiheit der Einzahlungen. Bis zu 1575 Euro können Sie und Ihr Mann für 2006 gemeinsam als Riester-Beitrag von der Steuer absetzen, ab 2008 dann 2100 Euro. Angerechnet werden auf den Steuervorteil die Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen. Maximal sollten Sie in beide Verträge zusammen so viel einzahlen, bis mit den Ihnen zustehenden Zulagen der Höchstbeitrag, in diesem Jahr also 1575 Euro, erreicht ist. Mehr wird nicht gefördert. Die spätere Riester-Rente ist voll steuerpflichtig.

Um zu beurteilen, ob eine Rürup-Rente für Sie eine geeignete Variante für die Altersvorsorge wäre, müsste ich viel wissen, zum Beispiel wie alt Sie sind, ob Ihr Mann Selbstständiger, Angestellter oder Beamter ist, ob Sie zusammen hohe oder eher wenig Steuern zahlen und in welcher Höhe Sie Vorsorgeaufwendungen anderer Art absetzen.

Die Rürup-Rente wird genauso besteuert wie die gesetzliche Rente. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ab 2040 sind es 100 Prozent. Die Auszahlung beginnt wie bei „Riester" frühestens mit 60 Jahren. Die Förderung der Rürup-Rente läuft ausschließlich über einen Sonderausgabenabzug.

Für Selbstständige kommt die Rürup-Rente nur in Frage, wenn die Vorsorgeaufwendungen beispielsweise für Kranken-, Risikolebens- oder eine vor 2005 abgeschlossene private Rentenversicherung, die sie absetzen, unter 2 400 Euro jährlich bleiben.

Die Stiftung Warentest (Finanztest) hat berechnet, dass sich Rürup-Verträge unter diesen Selbstständigen besonders für die Älteren mit kurz laufenden Verträgen lohnen können. Werden mehr Vorsorgeaufwendungen abgesetzt, verpuffen die Rürup-Vorteile schnell durch die so genannte Günstigerprüfung. Hier prüft das Finanzamt noch bis zum Jahr 2019 automatisch, ob das alte Recht für den einzelnen Steuerzahler günstiger wäre. Lautet die Antwort ja, gilt altes Recht. Bei Rürup-Beiträgen bis etwa 3000 Euro im Jahr, einer Vertragslaufzeit bis zu zehn Jahren und einem hohen persönlichen Steuersatz kann die Rendite dadurch sogar ins Minus rutschen. Foto: promo

an Susanne Meunier

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false