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Wirtschaft: Arbeitnehmer: Der Staat zahlt mit

Je jünger jemand ist, desto weniger sollte er sich durch langfristige Verträge wie Lebensversicherungen knebeln. Ausnahmen sind die RiesterRente und die betriebliche Altersversorgung.

Je jünger jemand ist, desto weniger sollte er sich durch langfristige Verträge wie Lebensversicherungen knebeln. Ausnahmen sind die RiesterRente und die betriebliche Altersversorgung. Sie bieten zusätzlich den Vorteil, „hartz-sicher" zu sein. Das dort angesparte Kapital muss also nicht vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II aufgebraucht werden.

Der Abschluss eines Riester-Vertrags sollte bei Arbeitnehmern ganz oben stehen. Die Riester-Rente ist wegen der staatlichen Förderung derzeit die attraktivste sichere Geldanlage. In diesem Jahr können bis zu 1050 Euro eingezahlt werden. Sparer bekommen eine Zulage, und ihre Beiträge werden über die Steuererklärung nachträglich steuerfrei gestellt. Alle Einzahlungen bleiben garantiert erhalten.

Oft sind betriebliche Angebote als nächster Baustein attraktiver als eine rein private zusätzliche Vorsorge, weil sie steuerlich gefördert werden. In diesem Jahr können Arbeitnehmer Beiträge bis zu 2472 Euro steuerfrei einzahlen. Gibt der Arbeitgeber etwas dazu, ist eine betriebliche Altersvorsorge auf jeden Fall zu empfehlen. Nur wer plant, seine Firma bald zu verlassen, sollte eine private Geldanlage wählen. Dann bleibt er flexibel. Beim Wechsel des Arbeitgebers können Betriebsrenten bisher nämlich nur ausnahmsweise nahtlos fortgesetzt werden. In aller Regel drückt ein Wechsel des Arbeitgebers noch stark auf die Rendite. meu

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