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Wirtschaft: Das staatliche Netz hat Löcher

Die Rente vom Staat wird als Erwerbsminderungsrente bezeichnet. Sie besteht aus zwei Stufen: Wer noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten, bekommt keine Rente bewilligt.

Die Rente vom Staat wird als Erwerbsminderungsrente bezeichnet. Sie besteht aus zwei Stufen: Wer noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten, bekommt keine Rente bewilligt. Reicht die Arbeitskraft noch für einen Job zwischen drei und sechs Stunden, gibt es einen Anspruch auf eine teilweise Rente. Es sei denn, es ist keine Stelle zu finden. In diesem Fall bekommen Arbeitslose die volle Erwerbsminderungsrente. Sind Krankheit oder Behinderung so schwerwiegend, dass selbst drei Stunden zu viel sind, steht dem Versicherten die volle Rente zu. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst des Versicherten und danach, wie lange er in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wer im Jahr den Durchschnittslohn von 29 304 Euro verdient, bekommt nach 30 Jahren Arbeit eine Rente von 689 Euro. Nach 35 Jahren sind es 804 Euro, nach 40 Jahren 919 Euro. Wie viel hinzuverdient werden darf, wird individuell festgelegt. Entscheidend sind die letzten drei Kalenderjahre vor dem Beginn der Rente. brö

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