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Drogerieartikel: Millionenbußgelder wegen Zahnpasta-Absprachen

Vier große Hersteller von Duschgel, Zahnpasta und Geschirrspülmittel sollen eine Preisanhebung abgesprochen haben - jetzt verhängt das Kartellamt saftige Strafen.

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von 37 Millionen Euro wegen abgestimmter Preiserhöhungen gegen vier Markenhersteller von Drogerieartikeln verhängt. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Bonn mit. Bei den Unternehmen handelt es sich demnach um zwei Tochterfirmen des Düsseldorfer Waschmittel-und Kosmetikkonzerns Henkel sowie um Sara Lee Deutschland und Unilever Deutschland. Das Bundeskartellamt sieht es als erwiesen an, dass die Unternehmen zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um rund fünf Prozent für Handgeschirrspülmittel, mehrere Duschgel-Produkte sowie Zahncremes abgestimmt haben.

Ein Henkel-Sprecher räumte die Vorwürfe ein und sprach von einem Fehlverhalten. Das Unternehmen werde intern darauf hinwirken, dass künftig solche Absprachen nicht mehr getroffen würden. Nach seinen Angaben entfällt auf Henkel ein Bußgeld von 21,6 Millionen Euro. Reaktionen von Sara Lee und Unilever waren zunächst nicht zu erhalten.

Bei den Geschirrspülmitteln ging es um die Marken "Pril" und "Palmolive" und beim Duschgel um "Fa", "Duschdas" und "Palmolive". Bei den Zahncremes waren "Signal", "Dentagard" sowie "Colgate" betroffen.

Austausch von sensiblen Informationen

Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Antrag der Colgate-Palmolive GmbH auf eine so genannte Bonusregelung. Mit dieser Regelung versuchen die Behörden Kartellabsprachen zu bekämpfen. Dabei können "kooperativen Kartellanten" - also Mitgliedern des Kartells, die an der Aufklärung mitwirken - bis zu 100 Prozent des Bußgeldes erlassen werden. Vollständig vom Bußgeld befreit werden kann allerdings nur das Unternehmen, welches sich zuerst beim Bundeskartellamt meldet.

Nach Angaben des Kartellamts  haben die betroffenen Markenhersteller mit weiteren Unternehmen der Branche seit Jahren Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern ausgetauscht - mit dem Ziel, von vornherein die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten der Wettbewerber auszuräumen. "Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, heißt es dazu in einer Erklärung von Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer.

Das Bundeskartellamt kündigte an, in Kürze auch die Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch zu eröffnen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig und die betroffenen Unternehmen und Personen können Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen. (jam/dpa)

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