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Gesundheitsreform: Kassentarife: Die Qual der Wahl

Versicherte haben jetzt mehr Möglichkeiten

Die neuen Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten seit April anbieten dürfen, werden bislang kaum genutzt. Das hat eine Umfrage des Tagesspiegels unter den großen Kassen ergeben. Bei den Wahltarifen können Versicherte etwa einen Selbstbehalt oder eine spätere Kostenrückerstattung vereinbaren und dafür niedrigere Kassenbeiträge zahlen. Möglich ist aber auch die vertraglich vereinbarte Erstattung besonderer Behandlungsformen, etwa im homöopathischen Bereich.

Einzig die AOK spricht von einer bemerkenswerten Nachfrage. 15 000 AOK- Versicherte haben sich bundesweit für die neuen Selbstbehalttarife entschieden. „Jeden Tag kommen rund 200 neue dazu“, berichtet ein Sprecher. Die Barmer Ersatzkasse konnte bislang 1500 Verträge für einen der 18 Wahltarife abschließen. Bei rund sechs Millionen Versicherten ist das allerdings ein minimaler Anteil. Generell seien es gesündere und risikobereitere Menschen, die sich für einen Wahltarif entscheiden, sagt Susanne Uhrig von der Barmer.

Bei der Techniker Krankenkasse spricht man von „vielen Anfragen“, aber wenig konkreten Abschlüssen. Das ist auch bei den Innungskrankenkassen (IKK) so. Die Versicherten hinterfragen die Tarife kritisch, heißt es bei der IKK. Insgesamt sehe die IKK die Wahltarife als „beratungsintensives Geschäft“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Von den Versicherten werde mehr eigenes Engagement gefordert, findet auch Ann Hörath, Sprecherin des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK).

Als Folge der jüngsten Gesundheitsreform bieten die Krankenkassen seit dem 1. April dieses Jahres verschiedene Wahltarife an. Diese sollen die gesetzlichen Kassen auch für junge, gesunde Gutverdiener attraktiver machen und sie im Wettbewerb mit den privaten Versicherern stärken. Die wichtigste Sparte dürfte der Selbstbehalt sein. Das Prinzip ist bekannt aus der Auto- Kaskoversicherung: Der Versicherte trägt bis zu einer vorab festgelegten Höhe die Kosten, die anfallen könnten. Dafür bekommt er im Gegenzug eine Prämie. Das Ganze gleicht einer Wette um die Gesundheit: Im besten Fall streicht der Versicherte die Prämie ein, im schlechtesten muss er die Differenz zwischen Prämie und der stets höheren Selbstbeteiligung tragen.

Verbraucherschützer sehen die neuen Angebote skeptisch. „Niemand muss wechseln“, sagt Ulrike Steckkönig von Stiftung Warentest. Kritisch sieht sie vor allem die Bindungsfrist von drei Jahren bei einigen Tarifen. Während dieser Zeit sei – auch bei Beitragserhöhungen – keine Kündigung möglich. Ein Wechsel in eine Kasse mit einem niedrigeren Beitragssatz könne eine höhere Ersparnis bringen als ein Wahltarif. Auch Günter Hölling, Geschäftsführer des Verbundes unabhängige Patientenberatung, rät dazu, sich die „ Konditionen genau anzusehen“. Karoline Kohler

Karoline Kohler

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